Jahresbericht 2024/2025 über den Einsatz eigener IKT-Geräte in Gerichten und Staatsanwaltschaften
Pressemitteilung vom 14.10.2025
Aus der Sitzung des Senats am 14. Oktober 2025:
Dem Abgeordnetenhaus ist gemäß Paragraf 32 Absatz 4 Satz 8 JustG Bln jährlich über den Einsatz eigener Informations- und Kommunikationstechnik durch Bedienstete der Gerichte und Staatsanwaltschaften zur Unterstützung ihrer dienstlichen Tätigkeiten zu berichten. Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz teilt mit:
Im Zeitraum vom 1. August 2024 bis zum 31. Juli 2025 haben insgesamt 52 Bedienstete eigene, also private, Geräte genutzt. Diese Geräte haben keine Verbindungen zur Betriebsumgebung und zum Berliner Landesnetz hergestellt; hierfür wurden ausschließlich dienstlich bereitgestellte und betriebene Endgeräte, insbesondere Notebooks für das mobile Arbeiten, genutzt.
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