Senat beschließt Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes: Gesetzentwurf ebnet beamtenrechtlich auch Weg für Polizeistrukturreform
Pressemitteilung vom 02.09.2025
Aus der Sitzung des Senats am 2. September 2025:
Der Senat hat heute die von Finanzsenator Stefan Evers am 5. August 2025 eingebrachte Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften für beamtete Dienstkräfte beschlossen. Der Rat der Bürgermeister hatte dem Gesetz am 21. August 2025 zugestimmt. Mit dem Gesetz soll die Unfallfürsorge novelliert werden. Gleichzeitig sind besoldungsrechtliche Verbesserungen geplant.
Die Novellierung trägt der gestiegenen Bedeutung der Telearbeit, auch bekannt als Home-Office, im Arbeitsalltag Rechnung. Der damit verbundene Unfallschutz, zum Beispiel bei sogenannten Kindergartenumwegen, soll angepasst werden. Darüber hinaus werden mit der Novellierung auch Vorkehrungen getroffen, um die Beweisführung bei der Anerkennung psychischer Störungen als Dienstunfall zu erleichtern. Die Erleichterung ist wichtig, weil Unfallfolgen nichtkörperlicher Art zum Teil zeitverzögert auftreten und somit im Nachhinein einem Unfallereignis nicht zweifelsfrei nachweislich zugeordnet werden können. Auch im Bereich der Besoldung setzt die Gesetzesnovelle auf gezielte Modernisierung.
Mit den im Gesetzentwurf enthaltenen laufbahn- und besoldungsrechtlichen Änderungen werden außerdem die Voraussetzungen für die Polizeistrukturreform geschaffen. Mit der Polizeistrukturreform verfolgt das Land Berlin das Ziel, die Polizei Berlin zukunftsfähig aufzustellen. So soll die Besoldungsstruktur mit Ämterhebungen in der Besoldungsordnung B erweitert werden. Gleichzeitig ist beabsichtigt, in der Besoldungsgruppe A 13 eine neue Funktion mit einer Amtszulage zu etablieren.
Diese strukturellen Anpassungen bei der Polizei Berlin werden vorgenommen, um die Attraktivität von Führungsaufgaben zu verbessern und die Personalgewinnung und entwicklung im gehobenen und im höheren Dienst zu stärken. Dabei geht es nicht nur um die Sicherheit in der Hauptstadt, sondern auch um die Gewährleistung der Leistungs- und Handlungsfähigkeit der Behörde.
Der Gesetzentwurf wird nun dem Abgeordnetenhaus zur Beschlussfassung übermittelt.
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