Senat bringt Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes auf den Weg – Novellierung der Unfallfürsorge und besoldungsrechtliche Verbesserungen
Pressemitteilung vom 05.08.2025
Aus der Sitzung des Senats am 5. August 2025:
Der Senat modernisiert die Unfallfürsorge und geht einen weiteren Schritt zur Umsetzung der Richtlinien der Regierungspolitik. Konkret geht es dabei um die Novellierung der Unfallfürsorge und besoldungsrechtliche Verbesserungen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat der Senat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage von Finanzsenator Stefan Evers zur Kenntnis genommen.
Die Novellierung trägt insbesondere der gestiegenen Bedeutung der Telearbeit beziehungsweise des Homeoffices im Arbeitsalltag Rechnung und soll den damit verbundenen Unfallschutz anpassen. Bisher werden bei beamteten Dienstkräften im Land Berlin zum Beispiel sogenannte „Kindergartenumwege“ nur auf dem Weg zwischen der Wohnung und der Dienststelle vom Unfallschutz umfasst. Wenn jedoch im Homeoffice gearbeitet wird, besteht nach derzeitigem Recht bei solchen Umwegen kein Unfallschutz. Vor dem Hintergrund der vermehrten Homeoffice-Möglichkeiten für die Berliner Landesbeschäftigten wird diese Lücke geschlossen.
Darüber hinaus werden mit der Novellierung auch Vorkehrungen getroffen, um die Beweisführung bei der Anerkennung psychischer Störungen als Dienstunfall zu erleichtern. Die Erleichterung ist wichtig, weil Unfallfolgen nichtkörperlicher Art zum Teil zeitverzögert auftreten und somit im Nachhinein einem Unfallereignis nicht zweifelsfrei nachweislich zugeordnet werden können. Insbesondere bei Tätigkeitsbereichen, in denen das Risiko der Erkrankung bei diesem dienstlichen Ereignis erheblich erhöht ist, soll die Beweisführung daher erleichtert werden. Mit der Änderung wird auch eine Vereinbarung des Sicherheitsgipfels 2023 des Regierenden Bürgermeisters Kai Wegner umgesetzt.
Stefan Evers, Senator für Finanzen: „Die Gesundheit der Menschen, die sich tagtäglich für das Wohl und die Sicherheit unserer Stadt einsetzen, hat oberste Priorität. Die Anforderungen an unsere Einsatzkräfte sind deutlich gestiegen – dem tragen wir Rechnung. Was wir auf dem Sicherheitsgipfel versprochen haben, lösen wir mit der Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes ein.“
Bestandteil der vom Senat beabsichtigten Novellierung ist auch eine Ausnahmeregelung für die Erstattung von Aufwendungen für bis zu fünf probatorische Sitzungen in Einzel- oder Gruppentherapie, auch für den Fall eines noch laufenden Dienstunfallverfahrens. Hintergrund dieser Maßnahme ist, dass die Bearbeitungsdauer von der Meldung eines Unfallereignisses als Dienstunfall bis zur Entscheidung über eine Anerkennung als Dienstunfall variiert. Je nach Einzelfall kann die Bearbeitungsdauer zwischen zwei Wochen und zwei Jahren betragen.
Auch im Bereich der Besoldung setzt die Gesetzesnovelle auf gezielte Modernisierung. Es wird eine besoldungsrechtliche Grundlage geschaffen, um bei Bestehen laufbahnrechtlicher Besonderheiten Regelungen in der jeweiligen Laufbahnverordnung zu treffen, die bei der erstmaligen Einstellung im Land Berlin eine Abweichung von der regulären besoldungsrechtlichen Stufenzuordnung erlauben.
Die Regelungen zu den berücksichtigungsfähigen Zeiten für die erstmalige Stufenfestsetzung werden modernisiert und sorgen hierdurch für eine sichere Rechtsanwendung und eine bessere Nachvollziehbarkeit von getroffenen Entscheidungen. So sieht der Gesetzentwurf eine gesetzliche Definition der Begriffe Hauptberuflichkeit, Gleichwertigkeit und Förderlichkeit vor. Außerdem wird gesetzlich normiert, dass im Sinne des Quereinstiegs eine großzügige Anerkennung hauptberuflicher Vorzeiten gemäß ihrer Zuordnung zu einer Laufbahngruppe erfolgen soll, ohne Differenzierung nach dem 1. oder 2. Einstiegsamt.
Hinzu kommt die unterschiedslose Berücksichtigung von Zeiten, in denen Wehrdienst, Zivildienst, Bundesfreiwilligendienst, Entwicklungsdienst oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr geleistet wurde. Dies wirkt sich insbesondere für Dienstkräfte positiv aus, die nach Beendigung einer der genannten Dienste zunächst ein Studium absolvieren, bevor eine Bewerbung für die Einstellung als beamtete Dienstkraft erfolgt.
Zudem sollen künftig Zeiten der Mitgliedschaften in Bundes- oder Landesregierungen, in gesetzgebenden Körperschaften des Bundes, der Länder oder im Europäischen Parlament berücksichtigt werden.
Außerdem wird die Zulage für die dauerhafte, ununterbrochene Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes künftig bereits nach sechs statt derzeit 18 Monaten gewährt. Ziel ist ein gerechtes, transparentes und rechtssicheres System. Die Vereinfachung dieser Verfahren reduziert unnötige Komplexität und stärkt eine verlässliche Personalpraxis.
Eine weitere Neuerung ist die Aufnahme beamteter Dienstkräfte des Amtsanwaltsdienstes in den anspruchsberechtigten Personenkreis für die allgemeine Stellenzulage. Dadurch wird die Arbeitgeberattraktivität des Landes Berlin im Justizbereich maßgeblich gesteigert.
Der Gesetzentwurf wird zunächst dem Rat der Bürgermeister unterbreitet. Die Beschlussfassung des Senats wird bis zur dessen Stellungnahme zurückgestellt.
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