Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Berlin: Senat zieht positive Zwischenbilanz

Pressemitteilung vom 19.08.2025

Aus der Sitzung des Senats am 19. August 2025:

Der Senat von Berlin hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage der Senatorin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung, Cansel Kiziltepe, den aktuellen Jahresbericht zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in Berlin beschlossen.

Im vorigen Jahr wurden fachliche Standardinstrumente wie zum Beispiel das Teilhabeinstrument für Berlin (TIB) weiterentwickelt, Fortschritte bei der partizipativen Gremienarbeit und beim Strategieprozess zur Umsetzung des BTHG erzielt.

Der Bericht zieht eine Bilanz der finanziellen und fachlichen Entwicklungen bei der Eingliederungshilfe. Ein Meilenstein ist der am 14. Mai 2025 abgeschlossene öffentlich-rechtliche Vertrag zur Eingliederungshilfe nach SGB IX. Er schafft die Voraussetzung für die Umstellung auf eine neue Leistungs- und Vergütungsstruktur und die Verbesserung der fachlichen und fiskalischen Steuerung der Eingliederungshilfe im Land Berlin. Wichtige Impulse für ein inklusiveres Berlin gingen zudem von den Konferenzen „Transformation der Werkstätten – mehr Inklusion am Arbeitsplatz“ und „Teilhabe vor Ort: inklusive Räume gestalten“ aus.

Die Überarbeitung des Teilhabeinstruments für Berlin hat zu einer Steigerung der Effizienz im Gesamtplanverfahren geführt; es wird deutlich mehr angewendet. Gleichzeitig zeigt der Bericht strukturelle Herausforderungen auf: fragmentierte Zuständigkeiten, komplexe Verwaltungsstrukturen und unzureichende Digitalisierung. Die Befunde decken sich mit der Analyse des Nationalen Normenkontrollrats, der grundlegende Reformbedarfe in der deutschen Sozialleistungsverwaltung konstatiert. Als Reaktion haben die Senatsverwaltungen für Soziales und Pflege eine gemeinsame Organisationsuntersuchung eingeleitet. Ziel ist ein zukunftsfähiges Konzept für eine bürgernahe, digital gestützte und steuerungsstarke Verwaltung in den Bereichen Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege – exemplarisch für eine moderne und vereinfachte Sozialleistungsverwaltung in Berlin.