Bericht zum E-Government-Gesetz Berlin für das 2. Quartal 2025 beschlossen
Pressemitteilung vom 22.07.2025
Aus der Sitzung des Senats am 22. Juli 2025:
Das Presse- und Informationsamt des Landes Berlin teilt mit:
Der Senat hat heute auf Vorlage des Regierenden Bürgermeisters von Berlin, Kai Wegner, den vierteljährlichen Bericht nach § 24 Absatz 4 EGovG Bln für das zweite Quartal 2025 beschlossen.
Das ITDZ Berlin ist zentraler IT- Dienstleister der Berliner Verwaltung und stellt allen Behörden und Einrichtungen die verfahrensunabhängige Informations- und Kommunikationstechnik sowie IT-Basisdienste zur Verfügung. Kann das ITDZ diese Leistung nicht innerhalb angemessener Frist oder nicht zu marktüblichen Preisen liefern oder bestehen andere Gründe, kann die IKT-Staatssekretärin nach § 24 Absatz 4 EGovG Bln Ausnahmen von dieser Abnahmepflicht gestatten. Über die gewährten Ausnahmen ist dem Abgeordnetenhaus quartalsweise zu berichten. Der Bericht über das zweite Quartal 2025 wurde jetzt beschlossen. Es gab in diesem Quartal keine Ausnahmen, welche bei der Senatskanzlei angezeigt wurden.
Kontakt
Presse- und Informationsamt des Landes Berlin