Bericht über die Verwendung der Mittel zum Ankauf von Liegenschaften: Land Berlin hat 2025 bereits mehrere Ankäufe getätigt, weitere sind geplant

Pressemitteilung vom 08.07.2025

Aus der Sitzung des Senats am 8. Juli 2025:

Das Land Berlin hat in diesem Jahr bereits mehrere Ankäufe getätigt, weitere sind geplant. Das geht aus dem Bericht zur Verwendung der Mittel zum Ankauf von Liegenschaften hervor, den der Senat heute auf Vorlage von Finanzsenator Stefan Evers beschlossen hat.

Der Bericht zur Verwendung der Mittel zum Ankauf von Liegenschaften umfasst den Ankaufsfonds, die Berliner Bodenfonds GmbH (BBF GmbH) und die strategischen Ankäufe zur Bodenbevorratung. Hinweis: Aus Gründen der Vertraulichkeit dürfen keine konkreten Angaben zu einzelnen Grundstücksgeschäften gemacht werden.

Ankaufsfonds

Das Land Berlin hat im Rahmen der Finanzierung über den Ankaufsfonds im ersten Halbjahr dieses Jahres zwei Grundstücke angekauft. Hierbei handelt es sich um eine Kleingartenanlage (KGA) in Spandau und ein Gewerbegrundstück in Zehlendorf. Geplant sind weitere Ankäufe in diesem Jahr.

Berliner Bodenfonds GmbH (BBF GmbH)

Die BBF GmbH hat im Berichtszeitraum ein Grundstück erworben. Zwei weitere Ankäufe sind im laufenden Haushaltsjahr vorgesehen. Inwiefern darüber hinaus zusätzliche Ankäufe getätigt werden können, hängt auch vom Ergebnis der notwendigen Prüfungen zu den rechtlichen, technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ab. Da der hohe Bedarf der Fachverwaltungen die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel übersteigt, ist bei den weiter zu verfolgenden Ankaufsgeschäften eine Priorisierung vorgenommen worden. Es ist beabsichtigt, diese Priorisierung für das Jahr 2026 fortzuschreiben.

Strategische Ankäufe zur Bodenbevorratung

Im Berichtszeitraum wurden keine Ankäufe zur strategischen Bodenbevorratung getätigt. Mögliche Grundstücksankäufe werden weiterhin geprüft.

Der Bericht wird dem Abgeordnetenhaus von Berlin (AGH) nun zur Kenntnisnahme unterbreitet. Das AGH hatte den Berliner Senat mit dem Beschluss vom 14. Dezember 2023 aufgefordert, halbjährlich zum 30. Juni und zum 31. Dezember über die Verwendung der Mittel zum Ankauf von Grund und Boden, zur strategischen Bodenbevorratung sowie zur Geschäftstätigkeit der Berliner Bodenfonds GmbH zu berichten.