Sachverständige im Aufsichtsrat der Charité benannt
Pressemitteilung vom 24.06.2025
Aus der Sitzung des Senats am 24. Juni 2025:
Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege, Dr. Ina Czyborra, fünf externe Sachverständige für die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der Charité – Universitätsmedizin Berlin (Charité) benannt, der turnusgemäß für weitere fünf Jahre gebildet wird. Vier der fünf Sachverständigen sind bereits im noch amtierenden Aufsichtsrat Mitglieder. Der Aufsichtsrat berät den Vorstand und überwacht insbesondere die Recht- und Zweckmäßigkeit sowie die Wirtschaftlichkeit seiner Geschäftsführung. Daher ist die Auswahl von ausgewiesenen Sachverständigen ein wichtiger Baustein in der zukunftsorientierten Ausrichtung der Charité.
Die ausgewählten externen Persönlichkeiten verfügen über große Expertise im Finanz- und Rechnungswesen, im Krankenhausmanagement und in der Krankenversorgung, im Umgang mit wissenschaftsspezifischen Steuerungsansätzen sowie über Erfahrungen in der internationalen medizinischen Forschung.
Die Sachverständigen für den Aufsichtsrat sind:
- Prof. Dr. Michael Baumann, Professor an der Technischen Universität Dresden, Vorstandsvorsitzender und Wissenschaftlicher Stiftungsvorstand des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ),
- Prof. Dr. Alena Buyx, Professorin für Ethik der Medizin und Gesundheitstechnologien und Direktorin des Instituts für Geschichte und Ethik der Medizin (IGEM) an der Technischen Universität München (TUM),
- Julia Disselborg, Vorsitzende der Geschäftsführung für den Verbund Katholischer Kliniken Düsseldorf gGMBH,
- Irmtraud Gürkan, Dipl.-Volkswirtin, zuletzt Kaufmännische Direktorin des Universitätsklinikums Heidelberg sowie
- Stefan Oelrich, Mitglied des Vorstands der Bayer AG, Leiter der Division Pharmaceuticals mit Sitz in Berlin.
Dem Aufsichtsrat gehören weiterhin als Vorsitzende und als das für Hochschulen zuständige Mitglied des Senats von Berlin die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege, Dr. Ina Czyborra, an sowie Stefan Evers als das für Finanzen zuständige Mitglied des Senats von Berlin. Ferner sind zwei vom Fakultätsrat benannte Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer der Charité und ein von den Präsidien der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin gemeinsam benanntes Mitglied Teil des Aufsichtsrates. Weitere Mitglieder sind die Vertreterin des Bundes im Verwaltungsrat des Berliner Instituts für Gesundheitsforschung in der Charité und der Vorstandsvorsitzende der Stiftung bürgerlichen Rechts Deutsches Herzzentrum Berlin. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat drei Mitglieder, die in unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl von den hauptberuflichen Beschäftigten der Charité gewählt werden.
Mit beratender Stimme gehören außerdem die hauptberufliche Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Charité, ein Mitglied des Gesamtpersonalrats, die Vertrauensperson der Gesamtschwerbehindertenvertretung sowie ein Mitglied der Gruppe der Studierenden im Fakultätsrat dem Aufsichtsrat an.
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