Senat beschließt Ehrengrabstätte für den Bundespräsidenten a.D. Dr. Horst Köhler

Pressemitteilung vom 04.03.2025

Aus der Sitzung des Senats

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage des Regierenden Bürgermeisters von Berlin, Kai Wegner, beschlossen, die Grabstätte des am 1. Februar 2025 verstorbenen Bundespräsidenten a. D. Dr. Horst Köhler als Ehrengrabstätte des Landes Berlin anzuerkennen. Die Grabstelle befindet sich auf dem evangelischen St. Annen-Kirchhof in Dahlem im Bezirk Steglitz-Zehlendorf.

Als herausragender Repräsentant der Bundesrepublik Deutschland hat er mit seiner klaren Haltung viel Anerkennung und Respekt erworben und dazu aufgefordert, sich mutig für Innovationen, Demokratie und den Zusammenhalt unserer Gesellschaft einzusetzen. Horst Köhler blickte auch über Deutschland hinaus und setzte sich für Globalisierung zum Nutzen aller Länder und eine faire Partnerschaft mit Afrika ein.

Mit der Anerkennung reiht er sich in die Reihe von Ehrengrabstätten der ehemaligen Bundespräsidenten Walter Scheel, Richard von Weizsäcker und Johannes Rau ein.

Unter Berücksichtigung des heutigen Senatsbeschlusses beträgt die Zahl der Ehrengrabstätten des Landes Berlin insgesamt 686, von denen 80 Frauen würdigen.
Weitere Informationen zu Ehrengrabstätten finden Sie im Internet unter der Adresse:
http://www.berlin.de/rbmskzl/regierender-buergermeister/auszeichnungen-und-ehrungen/ehrengrabstaetten/artikel.6757.php