Umwandlungsverordnung 2025 erlassen

Pressemitteilung vom 18.02.2025

Aus der Sitzung des Senats am 18. Februar 2025:

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage des Senators für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Christian Gaebler, die Umwandlungsverordnung 2025 beschlossen. Die Verordnung tritt am 13. März 2025 in Kraft und gilt fünf Jahre.

Da mit dem Auslaufen der stadtweit gültigen Umwandlungsverordnung nach § 250 BauGB (Baugesetzbuch) Ende des Jahres 2025 mit einem deutlichen Anstieg der Umwandlungsaktivitäten insbesondere in den sozialen Erhaltungsgebieten zu rechnen ist, sind die Voraussetzungen für den Neuerlass einer Umwandlungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 4 BauGB gegeben.

Christian Gaebler, Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen: „Rund ein Drittel der Berliner Bevölkerung lebt heute in einem der 81 sozialen Erhaltungsgebiete. Mit der Verlängerung der Umwandlungsverordnung um weitere fünf Jahre wollen wir bezahlbaren Wohnraum sichern und die Bevölkerungsstruktur in den Quartieren schützen. Denn die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen ist in Gebieten mit sozialer Erhaltungsverordnung einer der wesentlichen Gründe für den Verlust bezahlbaren Mietwohnraums und die Verdrängung der dortigen Wohnbevölkerung.“

Das Land Berlin hat bereits im März 2015 mit der Umwandlungsverordnung erstmals eine Genehmigungspflicht für die Umwandlung von Mietwohnungen in Wohnungseigentum in den sozialen Erhaltungsgebieten Berlins eingeführt. Diese wurde 2020 um weitere fünf Jahre verlängert. Sie läuft am 12. März 2025 aus.