Unterzeichnung des Staatsvertrages zum National-Once-Only-Technical-System (NOOTS) beschlossen

Pressemitteilung vom 28.01.2025

Aus der Sitzung des Senats am 28. Januar 2025:

Der Senat hat heute auf Vorlage des Regierenden Bürgermeisters von Berlin, Kai Wegner, die Unterzeichnung des „Vertrages über die Errichtung, den Betrieb und die Weiterentwicklung des National-Once-Only-Technical-Systems (NOOTS) – Vertrag zur Ausführung von Art. 91c Abs. 1, Abs. 2 GG – NOOTS-Staatsvertrag“ beschlossen. Die Unterzeichnung erfolgt nach Unterrichtung des Abgeordnetenhauses.

Der Staatsvertrag hat das Ziel, ein gemeinsames flächendeckendes informationstechnisches System zu etablieren. Dieses soll perspektivisch den gesamten Datenaustausch zwischen allen öffentlichen Stellen automatisiert, reibungslos, schnell und damit auch kostengünstig und bürokratiearm ermöglichen. Nachweise und Daten, die der öffentlichen Verwaltung bereits vorliegen, sollen im Interesse der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen nicht erneut erhoben, sondern direkt automatisiert abgerufen, übermittelt und nutzbar gemacht werden („Once-Only-Prinzip“). Es handelt sich damit um einen wesentlichen Baustein der Verwaltungsdigitalisierung und Registermodernisierung. Der Bund soll das National-Once-Only-Technical-System (NOOTS) entwickeln.

Der Abschluss des Staatsvertrages wurde auf der Konferenz der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder mit dem Chef des Bundeskanzleramts am 11. Dezember 2024 beschlossen, er soll zum 30. Juni 2026 in Kraft treten.

Aufgrund Artikel 50 Absatz 1 Satz 3 der Verfassung von Berlin ist das Abgeordnetenhaus über den Inhalt der Staatsverträge vor ihrem Abschluss durch das Land Berlin zu informieren. Im Anschluss kann eine Unterzeichnung des Staatsvertrages seitens des Regierenden Bürgermeisters erfolgen.