Senat beschließt Gesetzesänderungen zur Modernisierung des Dienstrechts
Pressemitteilung vom 07.01.2025
Aus der Sitzung des Senats am 7. Januar 2025:
Nach der Befassung des Rates der Bürgermeister am 12. Dezember 2024 hat der Senat das am 10. Dezember 2024 von Finanzsenator Stefan Evers vorgelegte Gesetz zur Änderung des Laufbahngesetzes, des Landesbeamtengesetzes sowie der Laufbahnverordnung allgemeiner Verwaltungsdienst und weiterer Laufbahnverordnungen beschlossen. Der Entwurf wird nun dem Abgeordnetenhaus von Berlin zugeleitet. Mit der umfassenden Reform des Laufbahnrechts soll der Einstieg in die Beamtenlaufbahn erleichtert und Beförderungsmöglichkeiten flexibilisiert werden.
Das Land Berlin ist einer der größten Arbeitgeber der Hauptstadtregion mit einer Vielzahl an unterschiedlichen Tätigkeiten. Die Herausforderungen des demographischen Wandels zeigen sich bereits jetzt sehr deutlich im Personalbestand der öffentlichen Verwaltung. Viele Stellen können schon heute nur noch schwer besetzt werden.
Um auch in Zukunft handlungsfähig zu bleiben und den Berlinerinnen und Berlinern den bestmöglichen Service zu bieten, verfolgt das Land Berlin das Ziel, den öffentlichen Dienst als Arbeitgeber noch attraktiver zu gestalten. Dieses Ziel ist auch im Personalentwicklungsprogramm (PEP) 2030 festgelegt. Mit der Modernisierung des Laufbahnrechts wird ein weiterer entscheidender Punkt aus dem PEP 2030 umgesetzt.
In Abstimmung mit den Laufbahnordnungsbehörden wurden die notwendigen angepassten Laufbahnverordnungen für die Laufbahnfachrichtungen Bildung, Gesundheit, Wissenschaft, Soziales, Justiz und Justizvollzugsdienst, Technische Dienste ebenfalls in den Gesetzentwurf übernommen. Dadurch werden Ungleichgewichte in der zukünftigen Praxis aufgrund der überarbeiteten Vorschriften verhindert.
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