Strafverfolgungsstatistik für Berlin soll nach dem Vorbild der Strafverfolgungsstatistik des Bundes veröffentlicht werden

Pressemitteilung vom 12.12.2023

Aus der Sitzung des Senats am 12. Dezember 2023:

Auf seiner Sitzung am 12. Dezember 2023 hat der Senat auf Vorlage der Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz, Dr. Felor Badenberg, den für das Abgeordnetenhaus von Berlin bestimmten Bericht über den Stand der Schaffung einer Strafverfolgungsstatistik für Berlin nach dem Vorbild der Strafverfolgungsstatistik des Bundes beschlossen. Der Bericht wird dem Parlament übermittelt.

Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz steht derzeit mit dem Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (AfS) in engem Austausch, um möglichst zeitnah die Herausgabe einer solchen Statistik zu ermöglichen. Das AfS beabsichtigt, noch im Dezember einen konkreten Vorschlag für die Struktur eines Statistischen Berichts zur Strafverfolgungsstatistik zu unterbreiten. Auf dessen Grundlage sollen dann die weiteren Details unter Einbindung der Strafgerichte und Strafverfolgungsbehörden sowie in Abstimmung mit dem AfS geklärt werden.

Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz beabsichtigt, dem Abgeordnetenhaus bis zum 30. Juni 2024 abschließend zur Umsetzung des Vorhabens zu berichten.