Gesetzentwurf zur besoldungsrechtlichen Anhebung von Spitzenämtern beschlossen

Pressemitteilung vom 07.11.2023

Aus der Sitzung des Senats vom 7. November 2023:

Der Berliner Senat hat sich heute mit dem Gesetzentwurf zur besoldungsrechtlichen Anhebung von Spitzenämtern befasst.

Grund ist die Anhebung einzelner Spitzenämter in ihrer umfassenden Aufgabenwahrnehmung als jeweilige Behördenleitung mit Wirkung ab dem Landeshaushalt der Jahre 2024 und 2025. Um diese haushaltsgesetzlichen Änderungen auch besoldungsrechtlich nachvollziehen zu können, sind die besoldungrechtlichen Regelungen entsprechend anzupassen. Eine entsprechende Vorlage von Finanzsenator Stefan Evers hat der Senat in seiner Sitzung vom 7. November .2023 beschlossen. Die geplanten Änderungen sollen ab dem 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Der Gesetzentwurf wird nunmehr zur weiteren Beratung an das Abgeordnetenhaus von Berlin überwiesen.