Senat beschließt Bericht über Haushaltsüberschreitungen in der Hauptverwaltung und den Bezirken im Haushaltsjahr 2022

Pressemitteilung vom 19.09.2023

Aus der Sitzung des Senats am 19. September 2023:

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben betrugen für das Haushaltsjahr 2022 rund 174,4 Mio. Euro. Davon entfielen rund 139,7 Mio. Euro auf die Hauptverwaltung und rund 34,7 Mio. Euro auf die Bezirke. Die Summe der über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen belief sich auf rund 134,3 Mio. Euro (rund 90,6 Mio. Euro für Hauptverwaltungen und rund 43,7 Mio. Euro für Bezirke). Das Niveau der Haushaltsüberschreitungen ist im Haushaltsjahr 2022 damit vergleichsweise gering und liegt insgesamt unter dem Niveau der letzten 12 Jahre.

Das geht aus dem Bericht über Haushaltsüberschreitungen des vergangenen Jahres hervor, den der Senat in seiner Sitzung am 19. September 2023 auf Vorlage der Senatsverwaltung für Finanzen beschlossen hat.

Im Haushaltsjahr 2022 traten für die Hauptverwaltung und die Bezirke unabweisbare und unvorhergesehene Finanzierungsbedürfnisse auf. Für deren Erfüllung reichten die im Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen nicht aus. Insoweit mussten über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen zugelassen werden.

Hintergrund:
Die Haushaltsüberschreitungen sind nach Artikel 88 Abs. 1 der Verfassung von Berlin (VvB) und §§ 37, 38 der Landeshaushaltsordnung (LHO) nur in Fällen eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses zulässig und bedürfen der nachträglichen Genehmigung des Abgeordnetenhauses (Artikel 88 Abs. 2 VvB, § 37 Abs. 4 LHO). Der aktuelle Bericht wird nun dem Abgeordnetenhaus zur nachträglichen Genehmigung zugeleitet.