Senat entwickelt Neuordnung der Berliner Landgerichtsstruktur fort

Pressemitteilung vom 18.04.2023

Aus der Sitzung des Senats am 18. April 2023:

Der Senat hat in seiner Sitzung am 18. April 2023 auf Vorlage von Senatorin für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung, Dr. Lena Kreck, den Gesetzentwurf zur Fortentwicklung der Neuordnung der Berliner Landesgerichtsstruktur beschlossen. Der Entwurf wird nun dem Abgeordnetenhaus vorgelegt. Der Gesetzentwurf sieht eine Zuweisung der Zuständigkeit für Notar- und Geldwäscheangelegenheiten für das gesamte Land Berlin an die Präsidentin/den Präsidenten des zukünftigen Landgerichts Berlin II (Landgericht für Zivilsachen) vor und ergänzt hiermit das Gesetz über die Neuordnung der Berliner Landgerichtsstruktur vom
9. Februar 2023.

Grundlage hierfür sind die auf Betreiben des Landes Berlin neu erlassenen bundesgesetzlichen Regelungen in der Bundesnotarordnung und im Geldwäschegesetz, die am 1. März 2023 in Kraft getreten sind. Mit dem nunmehr beschlossenen Gesetzentwurf wird die Zuständigkeit für die Notar- und Geldwäscheangelegenheiten ausschließlich beim zukünftigen Landgericht für Zivilsachen verankert und zugleich sichergestellt, dass zum Stichtag der Teilung am 1. Januar 2024 nahtlos eine einheitliche Bearbeitung von dort aus erfolgen kann.