Kostenfreier Zugang zu Hallenbädern für Inhaberinnen und Inhaber des Berechtigungsnachweises oder des berlinpass-BuT
Pressemitteilung vom 07.02.2023
Aus der Sitzung des Senats am 7. Februar 2023:
Der Senat hat heute auf gemeinsame Vorlage von Iris Spranger, Senatorin für Inneres, Digitalisierung und Sport, und Katja Kipping, Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, beschlossen, Inhaberinnen und Inhaber des Berechtigungsnachweises oder des berlinpass-BuT kostenfreien Zutritt zu allen teilnehmenden Hallenbädern der Berliner Bäder-Betriebe (BBB) zu ermöglichen.
Senatorin Iris Spranger stellt heraus: „Freizeitgestaltung und Sport sind wesentliche Elemente der Teilhabe. Es liegt auch in unserer Verantwortung, hierfür Angebote und Möglichkeiten – Chancen – zu schaffen. Dies gilt gerade in Zeiten besonderer Belastungen. Mit dem heutigen Beschluss schaffen wir ein weiteres Angebot, das zeigt, wofür wir, wofür Berlin steht: gesellschaftlichen Zusammenhalt. Ich freue mich sehr und bin allen Mitwirkenden dankbar, dass wir es auch mit diesem weiteren Baustein mehr als 680.000 Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen ermöglichen, bei all ihrem Verzicht und den Einschränkungen weiterhin gesellschaftlich teilzuhaben.“
Senatorin Katja Kipping sagt: „Als begeisterte Schwimmerin freut es mich besonders, dass wir Familien und Personen mit geringen Einkommen die Möglichkeit geben, kostenlos ins Schwimmbad zu gehen. Gerade für Kinder ist es in diesen schwierigen Krisenzeiten besonders wichtig, einmal auf andere Gedanken zu kommen und einfach nur Spaß zu haben. Aufgrund der Preissteigerungen fehlt den betroffenen Haushalten oft das Geld. Deshalb hat das Land Berlin hier eigenständig eine gute und schnelle Lösung gefunden.“
Der Senat ist sich der besonderen Belastungen für die Berlinerinnen und Berliner aufgrund der steigenden Lebenshaltungskosten bewusst. Er hat daher bereits mit dem Netzwerk der Wärme ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Entlastung beschlossen. Als zusätzliches Angebot ist vom 15. Februar bis 31. Dezember 2023 das kostenfreie Schwimmen montags bis freitags von 10 bis 15 Uhr sowie samstags ganztägig jeweils im Rahmen der Öffnungszeiten für die allgemeine Öffentlichkeit in allen teilnehmenden Hallenbädern der BBB möglich.
Für den kostenfreien Zutritt ist die Vorlage des Berechtigungsnachweises oder des berlinpass-BuT in Kombination mit einem Identifikationsnachweis, bei Kindern und Jugendlichen zum Beispiel der Schülerausweis, an der Kasse des teilnehmenden Hallenbades erforderlich.
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Pressestelle der Senatsverwaltung für Inneres und Sport
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Sprecher der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt, und Antidiskriminierung