Einheitliche Regelung: BSR soll künftig unrechtmäßig abgelagerte Abfälle aus Grünflächen entsorgen

Pressemitteilung vom 20.12.2022

Aus der Sitzung des Senats am 20. Dezember 2022:

Nach Zustimmung des Rats der Bürgermeister vom 8. Dezember 2022 hat der Senat den von Senatorin für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz, Bettina Jarasch, am 25. Oktober 2022 vorgelegten Entwurf zur Änderung des Berliner Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes beschlossen.

Mit der beabsichtigten Gesetzesänderung wird für die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) die Möglichkeit geschaffen, zeitnah Abfälle aus dem gesamten öffentlichen Straßenland sowie aus allen öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen und landeseigenen Waldflächen zu entsorgen. Alle verbotswidrig gelagerten Abfälle – einschließlich illegal abgelagerte Bauabfälle – werden so künftig umfassend aus einer Hand durch die BSR beseitigt. Der Gesetzesvorlage liegen Erkenntnisse aus drei erfolgreichen Pilotprojekten zugrunde. Mit der Ausweitung des Handlungsumfangs auf eine zeitnahe Beseitigung illegaler Müllablagerungen sowohl im öffentlichen Straßenland als auch in Grünanlagen und Waldflächen geht sie dabei noch über die Forderung aus dem vom Abgeordnetenhaus am 17. Juni 2021 beschlossenen Abfallwirtschaftskonzept hinaus.

Mit der Veränderung von Strukturen und Abläufen können illegal abgelagerten Abfälle schneller beseitigt werden.