Freigabe und Kennzeichnung von Spielprogrammen nach Jugendschutzgesetz

Pressemitteilung vom 13.12.2022

Aus der Sitzung des Senats am 13. Dezember 2022:

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage der Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, Astrid-Sabine Busse, eine Ländervereinbarung über die Freigabe und Kennzeichnung von Spielprogrammen nach § 14 Absatz 6 Jugendschutzgesetz beschlossen.

Die obersten Landesbehörden sind für die Entscheidung über die Freigabe und Kennzeichnung von Spielprogrammen nach dem Jugendschutzgesetz zuständig. Als gutachterliche Stelle erfolgt die inhaltliche Prüfung zunächst in Ausschüssen der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK). Nach Unterzeichnung der Prüfungsvoten der USK durch die obersten Landesjugendbehörden übernehmen diese das Ergebnis als eigene Entscheidung und kennzeichnen die Spielprogramme entsprechend nach dem Jugendschutzgesetz. Dies gilt jedoch nicht, wenn eine oberste Landesbehörde für ihren Bereich ausdrücklich eine abweichende Entscheidung trifft.

Seit 2021 werden pflichtgemäß Spielprogramme mit sogenannten Symbolen oder Deskriptoren gekennzeichnet. Diese Kennzeichnung gibt Altersfreigaben und potenzielle Beeinträchtigung der persönlichen Integrität an. Die Deskriptoren werden im Rahmen der Prüfverfahren unter Beteiligung der obersten Landesjugendbehörden bei der USK festgelegt. Diese Entscheidungen werden von den obersten Landesbehörden nicht als eigene Entscheidungen übernommen. Vielmehr verpflichten die Selbstkontrolleinrichtungen die Anbieter zur Anbringung der Deskriptoren. Die Selbstkontrolleinrichtungen sind auch für die Einhaltung der Ver-pflichtung verantwortlich.