Stärkung der Personalratstätigkeit: Personalvertretungsrechtliche Änderungen von 2021 werden entfristet

Pressemitteilung vom 29.11.2022

Der Senat hat heute auf Vorlage von Finanzsenator Daniel Wesener − nach Stellungnahme durch den Rat der Bürgermeister − die Entfristung der im Jahr 2021 vorgenommenen corona-bedingten Änderungen des Personalvertretungsgesetzes beschlossen.

Ziel ist es, die Personalratstätigkeit durch die Nutzung von Telefon- oder Videokonferenzen dauerhaft zu stärken.

In erster Lesung hatte sich der Senat am 18. Oktober 2022 mit dem Thema befasst. Weitere Informationen stehen online zur Verfügung.