Stärkung der Personalratstätigkeit: Personalvertretungsrechtliche Änderungen von 2021 sollen entfristet werden – Mittel der Wahl bleiben Telefon- oder Videokonferenzen

Pressemitteilung vom 18.10.2022

Aus der Sitzung des Senats am 18. Oktober 2022:

Der Berliner Senat beabsichtigt, die aufgrund der Corona-Pandemie im Jahr 2021 vorgenommenen Änderungen des Personalvertretungsgesetzes zu entfristen. Ziel ist es, die Personalratstätigkeit durch die Nutzung von Telefon- oder Videokonferenzen dauerhaft zu stärken. Einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Verstetigung der Sicherstellung der personalvertretungsrechtlichen Interessenvertretung in der Berliner Landesverwaltung hat der Senat heute auf Vorlage von Finanzsenator Daniel Wesener zur Kenntnis genommen.

Finanzsenator Wesener: „Videokonferenzen und mobiles Arbeiten sind in der Verwaltung längst zur Normalität geworden. Auch die Personalvertretungen müssen von diesen Möglichkeiten weiterhin Gebrauch machen können. Dafür schaffen wir mit diesem Gesetzentwurf die Voraussetzungen.“

Mit dem Gesetz zur Sicherstellung der personalvertretungsrechtlichen Interessenvertretung in der Berliner Landesverwaltung, das am 16. April 2021 in Kraft getreten war, wurde der Grundstein dafür gelegt, dass Personalvertretungen in Corona-Zeiten handlungsfähig bleiben. Es sah die Nutzung von Telefon- oder Videokonferenzen für die Sitzungen und Beschlussfassungen vor, allerdings nur befristet bis zum 31. Dezember 2022.

Diese Handlungsfähigkeit gilt es nun mit dem aktuellen Gesetzentwurf zur Entfristung zu wahren. Dieser sieht daher Regelungen vor, mit denen die Nutzung von Telefon- und Videokonferenzen weiterhin gewährleistet wird. Dies betrifft in erster Linie digitale Sitzungen des Personalrates und dessen Beschlussfassungen sowie entsprechende Regelungen für die Einigungsstelle für Personalvertretungssachen.

Mit den neuen Regelungen wird zugleich die Nutzung moderner Kommunikationstechniken gefördert, auf die stärkere Flexibilisierung der Arbeitswelt reagiert und die Attraktivität des Ehrenamts gesteigert.

Der Gesetzentwurf wird nun dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme zugeleitet.