Berliner Heilverfahrensverordnung: Senat schafft Rechtsgrundlage zur Erstattung von Umbaukosten für ein barrierefreies Wohnumfeld

Pressemitteilung vom 28.06.2022

Aus der Sitzung des Senats am 28. Juni 2022:

Der Senat hat heute auf Vorlage von Finanzsenator Daniel Wesener – nach Stellungnahme durch den Rat der Bürgermeister – eine Rechtsgrundlage geschaffen zur Erstattung von Umbaukosten für ein barrierefreies Wohnumfeld.

Instrument hierfür ist die nach dem Landesbeamtenversorgungsgesetz (§ 33) zur Ausgestaltung des Heilverfahrens neu geregelte Heilverfahrensverordnung.

In erster Lesung hatte sich der Senat am 5. April 2022 mit dem Thema befasst.

Weitere Informationen stehen online zur Verfügung.