Senat schafft Voraussetzungen für Neubau der Polizeidienststelle im Stadtquartier „Neue Mitte Tempelhof“ im Bezirk Tempelhof-Schöneberg

Pressemitteilung vom 05.04.2022

Aus der Sitzung des Senats am 5. April 2022:

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage von Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Andreas Geisel, den Entwurf des Bebauungsplans 7-82b beschlossen. Damit werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines Dienstgebäudes für die Polizei geschaffen. Der Neubau der Polizeidienststelle für den Abschnitt 44 auf dem Grundstück Götzstraße 36 stellt den ersten Schritt der städtebaulichen Neuordnung im Gebiet der „Neuen Mitte Tempelhof“ dar.

Mit der Feststellung der außergewöhnlichen stadtpolitischen Bedeutung des etwa 10 Hektar großen Kernbereichs des Stadtumbaugebiets und Neuen Stadtquartiers „Neue Mitte Tempelhof“ Ende 2018 ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen für das durch das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg eingeleitete Bebauungsplanverfahren 7-82 zuständig.

Das bestehende Polizeigebäude in der Götzstraße 6 wurde seit seiner Errichtung 1978 nicht grundlegend ertüchtigt und ist dringend sanierungsbedürftig. Hinzu kommt, dass das bestehende Polizeigebäude für den steigenden Bedarf an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern langfristig zu klein ist. Mit der Verlagerung des Polizeistandortes wird zudem eine zentrale Fläche an der Götzstraße für die Schaffung eines neuen Wohnquartiers frei.
Um hierfür frühzeitig Planungsrecht zu schaffen und insgesamt eine zügige Gesamtentwicklung zu gewährleisten, wurde der Bebauungsplan 7-82 geteilt und für den Polizeineubau das eigenständige Bebauungsplanverfahren 7-82b durchgeführt.

Mit dem Bebauungsplan 7-82b wird Planungsrecht für einen kompakten Neubau des geschaffen, der sich mit maximal vier- bis fünfgeschossiger Bebauung an der umliegenden Bebauung orientiert. Nach der Fertigstellung des Raum- und Bedarfsprogramms im Jahr 2021 werden nun die Vorbereitungen für die konkrete Hochbauplanung des Polizeiabschnitts getroffen.

Die Pächterinnen und Pächter der derzeit auf dem Grundstück befindlichen Kleingartenanlage „Germania“ (10 Parzellen) erhalten im Zuge der Umsetzung des Bauvorhabens Entschädigungszahlungen nach Bundeskleingartengesetz und das Angebot für Ersatzparzellen.

Im Bebauungsplanverfahren gab es zu verschiedenen Phasen Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit. Auch angesichts der Hinweise und Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit wurden vertiefende Untersuchungen wie beispielsweise eine erneute Standortuntersuchung oder eine schalltechnische Untersuchung zu den Lärmauswirkungen durchgeführt. Es fand neben der formalen Beteiligung auch eine Bürgersprechstunde zur Erörterung der Planung statt. Der Bebauungsplanentwurf wird nun dem Abgeordnetenhaus von Berlin zur Zustimmung vorgelegt.

Ausführliche Informationen zum neuen Stadtquartier „Neue Mitte Tempelhof“ stehen hier zur Verfügung.