Senat beschließt Sechste Verordnung zur Änderung der Vierten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Pressemitteilung vom 15.02.2022

Aus der Sitzung des Senats am 15. Februar 2022:

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, Ulrike Gote, die Sechste Verordnung zur Änderung der Vierten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Diese wird voraussichtlich am 18. Februar 2022 in Kraft treten.

Folgende wesentliche Änderungen sieht die Sechste Änderungsverordnung vor:

Im Einzelhandel wird die 2G-Bedingung aufgehoben, dafür wird für Kundinnen und Kunden eine FFP2-Maskenpflicht eingeführt.

Auch in Museen, Galerien und Gedenkstätten sowie im Zoologischen Garten einschließlich des Aquariums, des Tierparks Berlin Friedrichsfelde und des Botanischen Gartens Berlin besteht in geschlossenen Räumen eine FFP2-Maskenpflicht. Die 2G-Bedingung wird auch hier aufgehoben.

In Bibliotheken und Archiven besteht eine FFP2-Maskenpflicht, soweit geschlossene Räume betroffen sind. Zusätzlich dürfen Bibliotheken und Archive, soweit eine Lesesaalnutzung im Vordergrund steht, nur unter der 3G-Bedingung geöffnet werden.

Für Ausflugsfahrten, Stadtrundfahrten, Schiffsausfüge und vergleichbare Angebote zu touristischen Zwecken werden die Regelungen mit denen im Öffentlichen Nahverkehr gleichgestellt. Die 2G-Bedingung, die bislang in geschlossenen Räumen galt, wird aufgehoben. Künftig gilt die 3G-Bedingung und die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.

Die Laufzeit der Verordnung wird bis zum 17. März 2022 verlängert.