Stärkung der Berliner Familienrichter*innen

Pressemitteilung vom 14.12.2021

Aus der Sitzung des Senats am 14. Dezember 2021:

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage des Senators für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, Dr. Dirk Behrendt, den Bericht zur Stärkung der Berliner Familienrichter*innen zur Kenntnis genommen. Anlass war ein Prüfauftrag des Abgeordnetenhauses zur Optimierung familiengerichtlicher Verfahren (Drs.- Nrn. 18/4027 und 18/4174).

Zu klären war, wie und ob den Anforderungen der Gesetzesänderung zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt an Kindern vom 16. Juni 2021 Rechnung getragen wird. Ein besonderer Blick liegt auf den Qualifikationsanforderungen durch Angebote der zuständigen Fortbildungsbehörde, durch gerichtsinternes Mentoring und durch interdisziplinäre Zusammenarbeit.

Der Prüfbericht kommt zu dem Ergebnis, dass den Berliner Familienrichter*innen ein vielfältiges Fortbildungsangebot zur Verfügung steht. Im Hinblick auf die besonders schutzwürdigen Belange der vom Verfahren betroffenen Kinder wurden Fortbildungen entwickelt, die traumatisierte Kinder besonders im Blick haben. Daneben befinden sich Bund und Länder in Abstimmung und Kooperationen, um weitere Modelle familienrechtlicher Fortbildungen anbieten zu können. Der Senat begrüßt ausdrücklich die dauerhafte Etablierung von Mentoring-Programmen der erfahrenen Familienrichter*innen zur Unterstützung der neuen Kolleg*innen.