Kapitalverzinsung der Berliner Stadtreinigungsbetriebe und der Berliner Wasserbetriebe für das Jahr 2022 festgelegt

Pressemitteilung vom 14.09.2021

Aus der Sitzung des Senats am 14. September 2021:

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage der Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Ramona Pop, die Verordnung über die angemessene Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals der Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) und der Berliner Wasserbetriebe (BWB) für das Jahr 2022 erlassen.

Mit der Verordnung wird gemäß § 16 des Berliner Betriebe-Gesetzes der Zinssatz für das Jahr 2022 festgesetzt. Das betriebsnotwendige Kapital der BSR und der BWB ist jeweils mit
4,4 Prozent zu verzinsen. Dies gewährleistet eine stabile Gebührenentwicklung bei den BSR und den BWB.

Das betriebsnotwendige Kapital ergibt sich aus dem Anlagevermögen, dem Umlauf-vermögen und dem Abzugskapital.