Ehrengrabstätten für namhafte und verdiente Persönlichkeiten

Pressemitteilung vom 03.08.2021

Aus der Sitzung des Senats am 3. August 2021:

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung nach Stellungnahme durch den Rat der Bürgermeister die Vorlage des Regierenden Bürgermeisters Michael Müller über die Anerkennung von Ehrengrabstätten beschlossen. Geehrt werden Persönlichkeiten mit besonderer Bedeutung für Berlin, die auf Friedhöfen Berlins ihre letzte Ruhe gefunden haben. Unter Berücksichtigung dieses Senatsbeschlusses beträgt die Zahl der Ehrengrabstätten des Landes Berlin nunmehr 684, davon sind 79 Grabstätten von Frauen.

Der Senat hat dabei den Vorschlag des Rats der Bürgermeister aufgegriffen und die ursprünglich nicht beabsichtigte Verlängerung der Ehrengrabstätte des 1941 verstorbenen Dichters Oskar Loerke auf dem Friedhof Frohnau doch für weitere 20 Jahre beschlossen. Der Senat hatte der Vorlage in erster Befassung am 6. Juli 2021 zugestimmt. Weitere Informationen stehen zur Verfügung.