Landesseilbahngesetz wird an neue EU-Regelungen angepasst

Pressemitteilung vom 12.01.2021

Aus der Sitzung des Senats am 12. Januar 2021:

Der Senat hat nach abschließender zweiter Lesung die Änderungen des Landesseilbahngesetzes (LSeilbG) zur Beschlussfassung an das Berliner Abgeordnetenhaus überstellt. Auf Vorlage der Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine Günther, hatte sich der Senat in seiner Sitzung am 24. November 2020 in erster Lesung mit dem geänderten Berliner LSeilbG befasst und es zur Beratung an den Rat der Bürgermeister übergeben.

Aufgrund einer Änderung der Europäischen Seilbahnverordnung, (EU) 2016/424, die seit April 2018 gilt, werden Anpassungen im LSeilbG notwendig. Die neue Europäische Seilbahnverordnung löst die bisherige EU-Richtlinie über „Seilbahnen für den Personenverkehr 2000/9/EG“ ab. Wesentlicher Aspekt der neuen Europäischen Seilbahnverordnung ist eine Neuordnung der Aufgabenteilung: Die Marktüberwachung übernimmt fortan der Bund, Genehmigungen und Betrieb der Seilbahnen liegen hingegen in der Verantwortung der Länder.