Wachsende Ausstellung

Rathausblock Draufsicht

Das Wachstum Berlins und die starke Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum stellen große stadtentwicklungspolitische Herausforderungen dar. Der Rathausblock mit dem Dragonerareal soll in den nächsten Jahren sozialverträglich entwickelt werden. Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin hat im Mai 2015 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans “Dragonerareal“ zur stadt- und sozialverträglichen Entwicklung des Standortes gefasst. Im August 2015 beschloss der Senat von Berlin die Einleitung von Vorbereitenden Untersuchungen für den Rathausblock mit dem Dragonerareal und die nördlich angrenzenden Blöcke.

Eine “Wachsende Ausstellung” als Dokumentation
Die Dokumentation “Wachsende Ausstellung” stellt diesen Prozess dar und zeigt Ergebnisse auf, die bis zum Mai 2016 erarbeitet wurden (siehe unten).

Im Ergebnis wurden bis Mai 2016 abgestimmt:
  • eine integrierte Strategie für das Gebiet
  • Entwicklungsziele und ein sozialverträgliches Rahmenkonzept für das Dragonerareal mit Wohnen Gewerbe und Kultur
  • Vorschläge zur Steuerung der Entwicklung

Der Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Akteure im Gebiet kam hierbei eine besondere Bedeutung zu.

Was passiert bei vorbereitenden Untersuchungen? Vorbereitende Untersuchungen nach § 141 Baugesetzbuch gliedern sich in folgende Arbeitsschritte:
  • Erfassung und Analyse aller Probleme und Mängel sowie bereits vorliegender Planungsziele
  • Formulierung eines Leitbildes und von konkreten Maßnahmen
  • Beteiligung der Öffentlichkeit und aller relevanten öffentlichen Institutionen an den Verfahrensschritten zur Klärung der Mitwirkungsbereitschaft.

Die Ergebnisse dieses Prozesses sind Grundlage für die Entscheidung des Landes Berlin, ob ein Sanierungsgebiet mit einer Rechtsverordnung förmlich festgesetzt werden soll oder ob andere städtebauliche Verfahren zum Einsatz kommen.

Welche Beteiligungsschritte sind im Baugesetzbuch vorgesehen? Vorbereitende Untersuchungen sind ein Fachbegriff der Stadtplanung und im Baugesetzbuch geregelt. Die Festlegung eines Sanierungsgebietes hat einerseits zusätzliche Genehmigungen und Steuerungsmöglichkeiten zur Folge und umfasst andererseits bestimmte Förderungsmöglichkeiten. Es sind folgende Beteiligungsschritte im Gesetz vorgeschrieben:
  • Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen (Eigentümer*innen, Mieter*innen, Pächter*innen und sonstige Betroffene). Hierzu wird es Veranstaltungen und zusätzliche Möglichkeiten geben, sich mit Anregungen in die Planung einzubringen.
  • Auskunftspflicht von Eigentümer*innen und Nutzer*innen.
  • Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger, damit relevante Belange (z.B. Bedarf nach Schul- und Kitaplätzen, Umweltanforderungen) in die planerischen Überlegungen eingehen
  • Fortschreibung Wachsende Ausstellung: Festlegung des Sanierungsgebiets

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  • Wachsende Ausstellung

    PDF-Dokument (9.8 MB)