Kiezkasse

Knete für den Kiez 2.0

Als Ergänzung zum Kiezfonds gibt es seit August 2020 eine Kiezkasse, um Projekte oder Aufwendungen von aktiven zivilgesellschaftlichen Akteur*innen fördern zu können.

Die Kiezkasse ist ein Förderinstrument, das kleinteilige Projekte oder Aufwendungen von aktiven zivilgesellschaftlichen Akteur*innen im Modellprojekt Rathausblock finanziell über die Städtebauförderung unterstützt. Hauptziel der Kiezkasse ist, ehrenamtliches Engagement zur fördern und die Gemeinwesenarbeit zu unterstützen.

Mit einer einer Summe von jährlich 10.000 €, die der Bezirk aus Städtebaufördermitteln zur Verfügung stellt, können Projekte bis zu einer Summe von 2.000 € finanziert werden. Das besondere an der Kiezkasse ist, dass hier kein Eigenanteil der Antragstellenden nachzuweisen ist. Hauptziel der Kiezkasse ist die Förderung des ehrenamtlichen Engagements und damit die Wertschätzung von Gemeinwesenarbeit – denn von Gemeinwesenarbeit lebt das Modellprojekt Rathausblock. Als sinnvolle Ergänzung zum Kiezfonds soll die Kiezkasse auch kleinteilige Projekte unterstützten, die einen positiven Beitrag auf das Gemeinwesen leisten.

Auch 2023 stehen in der Kiezkasse wieder 10.000€ zur Verfügung!

Das Antragsformular steht im Downloadbereich zur Verfügung.

Projekte 2022

Projekte 2021

Projekte 2020

  • Was unterscheidet die Kiezkasse vom Kiezfonds?

    Anders als bei dem Kiezfonds sind keine Eigenmittel des Antragstellenden nachzuweisen. Durch den Kiezfonds werden Projekte mit bis zu 50 % der Gesamtkosten bezuschusst – mindestens die Hälfte muss also von den Antragsteller*innen aus eigenen Mitteln getragen werden. An dieser Stelle setzt die Kiezkasse an: Antragstellende müssen bei Anträgen an die Kiezkasse keine Eigenmittel nachweisen, jedoch eine öffentliche Zugänglichkeit gewährleisten.

  • Was kann gefördert werden?

    Hauptziel der Kiezkasse ist die Förderung des ehrenamtlichen Engagements und positiver Beiträge für das Gemeinwesen im Sanierungsgebiet Rathausblock.

    Die Kiezkasse wird nach gleichen Förderkriterien wie der seit 2018 laufende Kiezfonds vergeben, verzichtet aber auf einen Eigenanteil der Antragstellenden und setzt für Förderungen eine öffentliche Zugänglichkeit der Projekte voraus. Damit erhalten kleine und große gemeinnützige Ideen, Projekte und Aktionen, die für das Areal und seine Nachbarschaft eine positive Wirkung haben, einen finanziellen Zuschuss. Beispiele für förderfähige Maßnahmen sind die Aufwertung und Gestaltung des öffentlichen Raums (zum Beispiel Pflanzaktionen, Stadtmobiliar wie Bänke/Stühle/Spielgeräte/Infotafeln etc., Maßnahmen zur Erhöhung von Sicherheit und Sauberkeit) sowie die Durchführung von Aktionen, Beteiligungsverfahren und Festen. Neben den genannten gibt es sicherlich noch viele weitere gute Ideen.

  • Wer kann sich bewerben?

    Fördermittel beantragen können alle Einzelpersonen, Gruppen und Institutionen, die das Miteinander im Sanierungsgebiet Rathausblock stärken und eine 50%ige Eigenbeteiligung nicht selbst oder über das Projekt generieren können. Für solche Projekte gibt es weiterhin den bereits existierenden Kiezfonds, der sich jedoch wesentlich an Eigentümer*innen und/oder Gewerbetreibende richtet, um diese finanziell zu unterstützen und private Finanzressourcen zu erschließen.
    Dies muss im Antrag dargestellt werden. Es müssen ferner der Allgemeinheit zugängliche Projekte und Formate sein und es muss ein Bezug zu den Inhalten der Kooperationsvereinbarung Rathausblock vorliegen. Dies muss ebenfalls im Antrag dargestellt werden. Initiativen und Vereine können einen Antrag
    stellen, wenn ihre Projektidee einen Bezug zum Rathausblock hat.

  • Wie viel Förderung gibt es?

    Pro Einzelmaßnahme ist eine Förderung von bis zu 2.000 Euro möglich. Dabei sind auch Honorare für fachliche Leistungen förderfähig, im Vordergrund steht jedoch das ehrenamtliche Engagement. Der Anteil für Organisationsleistungen / Honorare sollte dabei nicht mehr als 75 % betragen. Insgesamt stehen pro Jahr hierfür insgesamt 10.000 Euro aus Städtebaufördermitteln zur Verfügung. Sofern einem Projekt eine besondere Bedeutung beigemessen wird, können in Ausnahmen hiervon auch abweichende Regelungen getroffen werden.

    Die Höhe der Honorare wird gemäß entsprechenden Empfehlungen angesetzt. Insbesondere in Frage kommen:

    • Honorarregelungen für freie Mitarbeiter*innen
    • Honorarempfehlungen des Bundesverbands freiberuflicher Kulturwissenschaftler
    • Anlage zu den Verwaltungsvorschriften für Honorare im Bereich Sozialwesen (HonVSoz)
    • Ausführungsvorschriften für Honorare im Geschäftsbereich der Kinder- und Jugendhilfe
  • Welche Voraussetzungen muss das Projekt erfüllen?

    Es gibt folgende formale Voraussetzungen für eine Förderung:

    • es gibt einen räumlichen Bezug des Projekts zum Sanierungsgebiet Rathausblock,
    • das Projekt entspricht den Zielen der Kooperationsvereinbarung und der Vorbereitenden Untersuchungen,
    • Antragstellende gehören zur oben benannten Gruppe möglicher Bewerber*innen,
    • mit der Umsetzung wurde bislang nicht begonnen,
    • die Umsetzung erfolgt bis spätestens Ende November des Jahres der Antragstellung,
    • die Maßnahme ist unrentierlich und
    • die technische Umsetzung sowie Einhaltung gesetzlicher Vorschriften wird positiv eingeschätzt.

    Die Projekte müssen bis spätestens November 2021 abgeschlossen sein. Alle für den Abschluss und die Auszahlung notwendigen Unterlagen müssen zwei Monate nach Projektende, spätestens bis zum 30.11.2021, beim Bezirksamt eingereicht werden.

    Darüber hinaus gibt es inhaltliche Kriterien für eine Förderung (nicht alle müssen erfüllt werden):

    • Förderung des ehrenamtlichen Engagements
    • positiver Beitrag für das Gemeinwesen im Gebiet
    • geschichtliche, künstlerische oder städtebauliche Bedeutung der Maßnahme
    • Dringlichkeit der Maßnahme
    • Kreativer Ansatz / Idee
    • Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit
  • Was muss eingereicht werden?

    Für die Bewerbung muss ein Antragsformular mit den entsprechenden Anlagen eingereicht werden. Hier wird das Projekt beschrieben und eine Kostenaufstellung angegeben. Das Formular finden Sie als PDF-Datei weiter unten im Downloadbereich oder alternativ auch in Papierform direkt vor Ort im Rathaus Kreuzberg bei Herrn Matthes (Termin nach Vereinbarung 90298-2456). Nicht der Zeitpunkt des Einreichens des Projektantrages ist entscheidend, sondern das Ziel und der Nutzen des Projektes. Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf Förderung.

    Vor der Beauftragung von Leistungen und dem Erwerb von Sachmitteln über 500 Euro sind drei vergleichbare Angebote von unterschiedlichen Anbieter*innen einzuholen. Vor einer Beauftragung unter 500 Euro ist ein formloser Preisvergleich durchzuführen. Angebote oder formlose Preisvergleiche sind dem Antragsformular beizulegen. Vorlagen gibt es als Download. Der/die Antragsteller*in ist dafür verantwortlich, alle für die Durchführung des Projektes erforderlichen Genehmigungen selbstständig einzuholen.

  • Wo und wie sind die Anträge einzureichen?

    Die Antragsformulare müssen im Bezirksamt Friedrichshain Kreuzberg, Fachbereich Stadtplanung, bei Herrn Matthes, eingereicht werden. Dies kann postalisch oder per E-Mail geschehen. Die Kontaktdaten finden Sie im Antragsformular.

    Unterstützen kann Sie die von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (SenSW) beauftragte Sanierungsbeauftragte S.T.E.R.N. GmbH. Zusätzlich gibt es Informationen vor Ort durch die ZusammenStelle als Ansprechpartnerin und Multiplikatorin im Gebiet.

  • Bis wann werden Anträge angenommen?

    Projekte können über das ganze Jahr verteilt eingereicht werden. Antragsschluss ist, wenn die für das Jahr bereitgestellte Fördersumme der Kiezkasse ausgeschöpft ist. Eingegangene Anträge werden gesammelt und entsprechend der Kriterien der Kiezkasse und der Mittelverfügbarkeit über das ganze Haushaltsjahr geprüft. Förderfähige Anträge werden dann im Rahmen der Vorbereitungsgruppe des Zukunftsrats in der Regel vier Mal jährlich Ende Januar, Ende März und Ende Mai und Ende August erörtert.

  • Wie werden die geförderten Projekte ausgewählt?

    Bei positivem Ergebnis gibt die Vorbereitungsgruppe eine Empfehlung zur Förderung ab. Die Entscheidung hinsichtlich haushaltsrechtlicher Umsetzbarkeit trifft der Fachbereich Stadtplanung des Bezirksamtes und erteilt die Finanzierungszusage an den Antragstellenden. Danach darf mit dem Projekt begonnen werden.
    Im Sanierungsgebiet Rathausblock werden Projekte mit dem Kiezfonds (Eigenanteil notwendig) und der Kiezkasse (kein Eigenanteil notwendig) unterstützt. Entsprechend werden für die Förderung durch die Kiezkasse Projekte bevorzugt, bei denen die Erbringung des Eigenanteils nachgewiesenermaßen nicht erbracht werden kann.
    Bei der Abwägung der eingereichten Anträge werden Projekte bevorzugt, die neue Ansätze und Ideen umsetzen und verschiedene Themenbereiche im Modellprojekt ansprechen. Ziel ist es, möglichst unterschiedliche Themen, verschiedene Antragsteller*innen und Zielgruppen und diverse Methoden zu unterstützen.

  • Wie wird die Förderung ausgezahlt und wie werden die Maßnahmen abgerechnet?

    Die Vergabe von Leistungen und der Erwerb von Sachmitteln sind in einer schriftlichen Erklärung (sogenannter Vermerk) zu dokumentieren. Die Förderung erfolgt nach dem Erstattungsprinzip und wird nach Durchführung des Projektes rückwirkend unter Nachweis der Ausgaben mit Originalrechnungen ausgezahlt. Eine ausführliche Erläuterung und Handreichung von Vorlagen für die Abrechnung und Dokumentation erfolgt bei einem persönlichen Gespräch nach der Finanzierungszusage.

  • Welche Besonderheiten gibt es bei künstlerischen Projekten?

    Soweit der/die AS im Rahmen des Projekts verpflichtet ist, Abgaben an die Künstlersozialkasse gemäß Künstlersozialkassenversicherungsgesetz (KSVG) zu leisten, sind die Beiträge förderfähig und im Brutto-Honorar enthalten durch den AS abzuführen. Werden künstlerische Tätigkeiten ausgeübt oder entsprechende Produkte erstellt, die eine Abgabe bei der Künstlersozialkasse durch das Bezirksamt erfordern, ist hierauf beim Antrag hinzuweisen.

Haben Sie Rückfragen oder benötigen Sie Hilfe bei der Antragsstellung?

Die Mitarbeiterinnen der Sanierungsbeauftragten S.T.E.R.N. GmbH stehen Ihnen gerne telefonisch oder per Mail zur Verfügung (030/44363674 oder rathausblock@stern-berlin.de).

weitere Informationen zum Download

  • Infoblatt Kiezkasse 2023

    Eingeschränkt barrierefrei

    PDF-Dokument (553.4 kB)

  • Antragsformular Kiezkasse 2023

    Eingeschränkt barrierefrei

    PDF-Dokument (821.8 kB)

  • Preisvergleich Kiezkasse ab 500€

    Eingeschränkt barrierefrei

    PDF-Dokument (474.5 kB)

  • Preisvergleich Kiezkasse 150€ - 500€

    Eingeschränkt barrierefrei

    PDF-Dokument (339.7 kB)