Kiezfonds

ZusammenKüche 7

Knete für den Kiez!

Kleiner Anschub, große Wirkung! Der Kiezfonds fördert im Programm Lebendige Zentren und Quartiere mit bis zu 4.000 € kleinere Aktionen und Projekte im und für den Kreuzberger Rathausblock, die den öffentlichen Raum verschönern, Häuser im Kiez gestalten und für mehr Miteinander und Gemeinschaft sorgen.

Damit erhalten private kleine und große Ideen, Projekte und Aktionen, die für das Areal eine positive Wirkung haben, einen finanziellen Zuschuss. Beispiele für förderfähige Maßnahmen sind:

  • kleinere Baumaßnahmen an Gebäuden (zum Beispiel Fassadengestaltung, Beleuchtung, Schaffung barrierefreier Zugänge, kleinteilige Maßnahmen zur energetischen Sanierung),
  • die Aufwertung und Gestaltung des öffentlichen Raums (zum Beispiel Pflanzaktionen, Stadtmobiliar wie Bänke/Stühle/Spielgeräte/Infotafeln etc., Maßnahmen zur Erhöhung von Sicherheit und Sauberkeit) sowie
  • die Durchführung von Aktionen, Beteiligungsverfahren und Festen.

Neben den Genannten gibt es sicherlich noch viele weitere gute Ideen, die förderwürdig sind. Beispiele für bereits geförderte Projekte im Rathausblock können Sie auf dieser Seite einsehen.

Anträge für den Kiezfonds sind das ganze Jahr über möglich – bis der Kiezfonds ausgeschöpft ist. Die wichtigsten Fragen haben wir unten für Sie beantwortet. Alle Detailinformationen stehen für Sie zum Download bereit.
Weitere Inspirationen gesucht? Gute Beispiele aus anderen Gebietsfonds in Berlin finden Sie in dieser Broschüre.

Projekte 2022

Projekte 2021

Projekte 2020

Projekte 2019

Projekte 2018

  • Was wird gefördert?

    Der Kiezfonds ist Teil des Städtebauförderungsprogramms Lebendige Zentren und Quartiere. Damit erhalten private kleine und große Ideen, Projekte und Aktionen, die für das Areal eine positive Wirkung haben, einen finanziellen Zuschuss. Beispiele für förderfähige Maßnahmen sind kleinere Baumaßnahmen an Gebäuden (zum Beispiel Fassadengestaltung, Beleuchtung, Schaffung barrierefreier Zugänge, kleinteilige Maßnahmen zur energetischen Sanierung), die Aufwertung und Gestaltung des öffentlichen Raums (zum Beispiel Pflanzaktionen, Stadtmobiliar wie Bänke/Stühle/Spielgeräte/Infotafeln etc., Maßnahmen zur Erhöhung von Sicherheit und Sauberkeit) sowie die Durchführung von Aktionen, Beteiligungsverfahren und Festen. Neben den Genannten gibt es sicherlich noch viele weitere gute Ideen, die förderwürdig sind. Beispiele für bereits geförderte Projekte im Rathausblock und Weitere in einem ähnlichen Fonds finden Sie hier.

  • Wer kann sich bewerben?

    Bewerben können sich Bewohner*innen, Eigentümer*innen, Institutionen, Hausverwaltungen, Immobilien- und Standortgemeinschaften sowie Unternehmen, die Ihren Wohn- und Arbeitsplatz im Sanierungsgebiet Rathausblock haben. Initiativen und Vereine können ebenfalls eine Förderung beantragen, wenn ein begründeter Gebietsbezug besteht. Anträge von mehreren Personen, die sich zu einer Projektgruppe zusammenschließen, werden begrüßt und prioritär gefördert.

  • Wie viel Förderung gibt es?

    Der Kiezfonds hat jährlich ein Volumen von 7.500 Euro. Projekte werden mit bis zu 50% der Gesamtkosten gefördert, das heißt, mindestens die Hälfte muss vom Antragstellenden als Eigenkapital (zum Beispiel Spenden, Verkaufserlöse, Sachkostenunterstützung oder private Mittel) erbracht werden. Eine Finanzierung des privaten Anteils aus einem anderen
    Förderprogramm, oder die Anerkennung von Arbeitsleistungen als Eigenbeitrag sind nicht möglich. Die maximale Förderung beträgt in der Regel 4.000 Euro pro Projekt.

  • Welche Voraussetzungen muss das Projekt erfüllen?
    Es gibt folgende formale Voraussetzungen für eine Förderung:
    • es gibt einen räumlichen Bezug des Projekts zum Fördergebiet,
    • das Projekt entspricht den Zielen der vorbereitenden Untersuchungen sowie dem darin enthaltenen Rahmenplan und den Sanierungszielen,
    • das Projekt entspricht den Zielen der Kooperationsvereinbarung von Juni 2019,
    • Antragstellende gehören zur oben benannten Gruppe möglicher Bewerber*innen,
    • mit der Umsetzung wurde bislang nicht begonnen,
    • die Umsetzung erfolgt bis spätestens Ende November des Jahres der Antragstellung,
    • die Finanzierung wird durch die Antragstellenden im Antragsformular dargestellt und der monetäre Eigenanteil von mindestens 50 % nachgewiesen,
    • die Maßnahme ist unrentierlich und
    • die technische Umsetzung sowie Einhaltung gesetzlicher Vorschriften wird positiv eingeschätzt.

    Die Projekte müssen bis spätestens Ende November 2021 abgeschlossen sein. Alle für den
    Abschluss und die Auszahlung notwendigen Unterlagen müssen zwei Monate nach
    Projektende, spätestens bis zum 30.11.2021, beim Bezirksamt eingereicht werden.

    Darüber hinaus gibt es inhaltliche Kriterien für eine Förderung (nicht alle müssen erfüllt werden):
    • der positive Beitrag zur Entwicklung des Gebietes,
    • der Beitrag zur Stabilisierung und Aufwertung, Abbau von Funktionsverlusten,
    • die geschichtliche, künstlerische oder städtebauliche Bedeutung der Maßnahme,
    • der Beitrag zur Stadtbildpflege und/oder Erhöhung der Aufenthaltsqualität,
    • der Beitrag zur Verbesserung der Barrierefreiheit innerhalb des Gebiets,
    • der Beitrag zur Förderung von Kooperationen zwischen lokalen Akteuren,
    • die Dringlichkeit der Maßnahme,
    • die Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit.
  • Was muss eingereicht werden? Und wie werden vorab Angebote für die Kostenschätzung eingeholt?
    Für die Bewerbung muss ein Antragsformular mit den entsprechenden Anlagen eingereicht werden. Hier wird das Projekt beschrieben und eine Kostenaufstellung angegeben. Das Formular finden Sie im Downloadbereich. Nicht der Zeitpunkt des Einreichens des Projektantrages ist entscheidend, sondern das Ziel und der Nutzen des Projektes. Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf Förderung. Mit den Mitteln ist grundsätzlich wirtschaftlich und sparsam umzugehen. Deshalb ist für jede Anschaffung, Einkauf oder Leistungsbeauftragung vor der Beauftragung bzw. dem Kauf ein formloser Preisvergleich (z. B. über eine Internetrecherche oder direkt im Ladengeschäft, wenn ein Preisvergleich zum Produkt vor Ort erfolgen kann) vorzunehmen. Für die spätere Prüfung der Unterlagen muss eine Aktennotiz zur Recherche mit mindestens folgenden Angaben erstellt werden:
    • Ein Preisvergleich wurde am TT.MM.JJJJ
    • zwischen den Anbietern 1 mit xx,xx Euro , 2 mit xx,xx Euro und 3 mit xx,xx Euro vorgenommen.
    • Der wirtschaftlichste Anbieter ist 1.
    • Oder es wurde nicht der wirtschaftlichste Anbieter ausgewählt, weil ……

    Hierfür steht eine Vorlage für den formlosen Preisvergleich zur Verfügung.

    Ausnahmen beim formlosen Preisvergleich bilden Waren des täglichen Bedarfs, wie beispielsweise:
    • Lebensmittel,
    • Haushaltswaren des täglichen Bedarfs (z. B. Töpfe, Porzellan),
    • Schreibwaren,
    • Kurzwaren (z.B. Wollgarn, Stoffe, Knöpfe),
    • Hygieneartikel einfacher Art (z. B. Seife, Papiertaschentücher),
    • Blumenarrangements,
    • Kleingartenbedarf einfacher Art,
    • Kleintextilien (z. B. Kleidung, Tischdecken),
    • Kleinspielwaren

    Falls für Honorare oder Einkaufsartikel mehr als 500 Euro (netto) ausgegeben werden, sind vorab drei schriftliche und vergleichbare Angebote (z.B. von verschiedenen Lieferanten) einzuholen. Angebote oder formlose Preisvergleiche sind dem Antragsformular beizulegen. Auch hier ist die Auswahl schriftlich, wie oben beschrieben, zu dokumentieren. Der/die Antragsteller*in ist dafür verantwortlich, alle für die Durchführung seines Projektes erforderlichen Genehmigungen selbstständig einzuholen.

  • Wo und wie sind die Anträge einzureichen?

    Die Antragsformulare müssen im Bezirksamt Friedrichshain Kreuzberg, Fachbereich Stadtplanung, bei Herrn Matthes, eingereicht werden. Dies kann postalisch oder per E-Mail geschehen. Die Kontaktdaten finden Sie im Antragsformular.
    Unterstützen kann Sie die von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (SenSW) beauftragte Sanierungsbeauftragte S.T.E.R.N. GmbH.

  • Bis wann werden Anträge angenommen? Wie werden die geförderten Projekte ausgewählt?

    Projekte können über das ganze Jahr verteilt eingereicht werden. Antragsschluss ist, wenn die für das Jahr bereitgestellte Fördersumme des Kiezfonds ausgeschöpft ist. Eingegangene Anträge werden gesammelt und entsprechend der formalen und inhaltlichen Kriterien des Kiezfonds und der Mittelverfügbarkeit über das ganze Haushaltsjahr geprüft. Förderfähige Anträge werden dann im Rahmen einer Jurysitzung in der Regel dreimal jährlich Ende April, Ende Mai und Ende August erörtert.

    Die lokale Jury setzt sich aus Vertreter*innen des Sanierungsgebiets „Rathausblock“ zusammen.

  • Wie wird die Förderung ausgezahlt und wie werden die Maßnahmen abgerechnet?

    Die Vergabe von Leistungen und der Erwerb von Sachmitteln sind in einer schriftlichen Erklärung (sogenannter Vermerk) zu dokumentieren. Die Förderung erfolgt nach dem Erstattungsprinzip und wird nach Durchführung des Projektes rückwirkend unter Nachweis der Ausgaben mit Originalrechnungen ausgezahlt. Eine ausführliche Erläuterung und Handreichung von Vorlagen für die Abrechnung und Dokumentation erfolgt bei einem persönlichen Gespräch nach der Finanzierungszusage.

  • Welche Besonderheiten gibt es bei künstlerischen Projekten?

    Soweit die Antragstellenden im Rahmen des Projekts verpflichtet sind, Abgaben an die Künstlersozialkasse gemäß Künstlersozialkassenversicherungsgesetz (KSVG) zu leisten, sind die Beiträge förderfähig und im Brutto-Honorar enthalten durch die Antragstellenden abzuführen. Werden künstlerische Tätigkeiten ausgeübt oder entsprechende Produkte erstellt, die eine Abgabe bei der Künstlersozialkasse durch das Bezirksamt erfordern, ist hierauf beim Antrag hinzuweisen.

Haben Sie Rückfragen oder benötigen Sie Hilfe bei der Antragsstellung?

Die Mitarbeiter*innen der Sanierungsbeauftragten S.T.E.R.N. GmbH stehen Ihnen gerne telefonisch oder per Mail zur Verfügung ((030) 44 36 36 41 oder rathausblock@stern-berlin.de).

weiter Informationen zum Download

  • Infoblatt Kiezfonds 2023

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    PDF-Dokument (427.6 kB)

  • Antragsformular Kiezfonds 2023

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    PDF-Dokument (699.0 kB)

  • Preisvergleich Antragstellung - ab 500€

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    PDF-Dokument (474.5 kB)

  • Preisvergleich Antragstellung - formlos 150€- 500€

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    PDF-Dokument (339.7 kB)

  • Plakat Kiezfonds 2020

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    PDF-Dokument (1.1 MB)