Häufige Fragen (FAQs)

FAQ

Mitmachen

  • Wie kann ich mich einbringen?

    Sie interessieren sich für die Zukunft des Rathausblocks und möchten sich in den Prozess einbringen? Dann haben Sie unterschiedliche Möglichkeiten: Das Forum Rathausblock ist eine gute erste Anlaufstelle, darüber hinaus gibt es thematische AGs, Werkstätten und punktuelle Beteiligungsangebote in den umliegenden Kiezen, die Sie besuchen können. Alle Möglichkeiten haben wir hier für Sie zusammengestellt.

  • Wie kann ich mich weiter informieren?

    Wichtige Informationen rund um den Rathausblock veröffentlichen wir regelmäßig auf der Homepage www.berlin.de/rathausblock-fk.

    Außerdem können Sie unseren Newsletter abonnieren. Wir verschicken ihn etwa alle sechs Wochen und laden zu Veranstaltungen ein, berichten über Meilensteine des Projektes und erzählen Geschichten rund ums Areal. Hier geht’s zur Anmeldung.

    Auch über Twitter und Instagram werden Sie von uns über aktuelle Ereignisse rund um das Projekt sowie anstehende Termine regelmäßig informiert. Folgen Sie dafür unserem Twitter-Account @rthsblck oder abonnieren Sie auf Instagram den Kanal “Rathausblock”.

    Für Rückfragen zum Rathausblock steht Ihnen die Sanierungsbeauftragte S.T.E.R.N. auch gern direkt zur Verfügung und leitet Ihre Anfragen an die entsprechenden Stellen weiter. Eine wöchentliche Vor-Ort-Präsenz im Kiezraum ist nach dessen Eröffnung vorgesehen.

Zum Rathausblock und zum Dragonerareal

  • Um welches Gebiet geht es hier?

    Das Dragonerareal ist ein viel diskutierter Stadtraum. Doch im Verfahren geht es nicht nur um das Dragonerareal, sondern um den gesamten Rathausblock – also jenes Gebiet in Kreuzberg, welches durch die Obentrautstraße im Norden, den Mehringdamm im Osten, die Yorckstraße im Süden und die Großbeerenstraße im Westen begrenzt wird. Seit 2016 ist der Rathausblock ein Sanierungsgebiet gemäß Baugesetzbuch. Sein Name geht auf das Rathaus Kreuzberg zurück, weil es mit seinem markanten Bau am Südrand des Blocks gelegen ist.

  • Dragonerareal, Rathausblock, Upstall – was denn nun?

    Der Raum zwischen Mehringdamm, Yorckstraße, Obentrautstraße und Großbeerenstraße trägt viele Namen. Jede dieser Bezeichnungen setzt einen unterschiedlichen Akzent. Zum Teil beschreibt jeder Name auch ein anderes Teilgebiet in dem großen Raum.

    So bezeichnet der Rathausblock jenes Gebiet, welches von den vier oben genannten Straßen umschlossen wird. Das 13,6 Hektar umfassende Gebiet ist in 35 Grundstücke und 411 Wohnungen unterteilt (Stand 2017).

    Zentral im Rathausblock liegt dabei das 4,7 Hektar große sogenannte Dragonerareal. Es befand sich noch bis 2019 im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), bevor es gemäß des Hauptstadtfinanzierungsvertrages an das Land Berlin übertragen wurde (Link Grundstücksübertragung). Es ist nach der Garde-Dragoner-Kaserne benannt, die sich seit den 1850er Jahren auf dem Gelände befand. Dragoner können verkürzt als Kavalleriesoldaten verstanden werden. Dieser Teilbereich ist denkmalgeschützt und wird seit den 1920er Jahren als Gewerbestandort genutzt.

    Historisch gesehen ist auch der Upstall ein Referenzpunkt. Diese Allmende legte man als gemeinsam genutztes Weidegebiet außerhalb des heutigen Halleschen Tores an, als es innerhalb der Stadtmauern zu eng wurde. Das ehemalige Upstallgelände umfasst nicht nur die alte Dragonerkaserne, sondern auch das Areal des Bezirksamts und Riehmers Hofgarten zwischen Yorck-, Großbeeren- und Hagelberger Straße sowie einige anschließende Grundstücke am Mehringdamm.

    Schon anhand der unterschiedlichen Bezeichnungen wird deutlich, dass der Rathausblock ein vielfältiger Ort voller Geschichte und Geschichten ist.

  • Gehört das Dragonerareal jetzt dem Land Berlin?

    Ja. Der Nutzen-Lasten-Wechsel und damit die offizielle Übertragung
    des Dragonerareals von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) in die treuhänderische Verwaltung durch die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) wurde am 01.07.2019 vollzogen. Die BIM übernimmt damit zukünftig die Verwaltung und Bewirtschaftung des Grundstücks.
    Das Areal zwischen Mehringdamm und Obentrautstraße in Berlin-Kreuzberg wurde im Rahmen des Haupstadtfinanzierungsvertrags an das Land Berlin übertragen. Es geht in das Sondervermögen Daseinsvorsorge (SODA) über und soll damit dauerhaft im öffentlichen Eigentum bleiben.

  • Was ist der Hauptstadtfinanzierungsvertrag - und was wurde darin festgelegt?

    Der 2017 verhandelte Hauptstadtfinanzierungsvertrag hat eine Laufzeit von 10 Jahren. Darin werden mehrere Grundstücke zwischen Bund und Berlin bzw. Kulturstiftungen getauscht. So sind z.B. das Grundstück Dragonerareal und Teile des Flughafens Tegel das Land Berlin übergegangen.

  • Was passiert denn gerade auf dem Dragonerareal?

    Das Dragonerareal ist keine Brachfläche. Insbesondere die Gewerbetreibenden füllen das Areal in ihrem Alltag mit Leben. Immer wieder gibt es auch Aktionen und Veranstaltungen auf dem Areal: Lesungen zum Januaraufstand im Gretchen, gemeinsames Gärtnern vor dem Kiezraum oder Begehungen im Rahmen von Festivals wie der DRAGONALE oder dem urbanize!-Festival. Die ZusammenStelle plant als „Arbeitsplattform“ für die Zivilgesellschaft außerdem zahlreiche Aktivitäten und Zwischennutzungen in den nächsten Jahren.

  • Warum eigentlich ein „Sanierungsgebiet“?

    Sanierungsgebiete sind Stadtbereiche, die Mängel (städtebauliche Missstände) im Bereich der Wohn- und Arbeitsstätten und der Funktionsfähigkeit gemäß § 136 Baugesetzbuch aufweisen. Nach einer Voruntersuchung, die diese Mängel nachweist (§ 141 Baugesetzbuch), erklärt in Berlin das Abgeordnetenhaus diesen Stadtbereich zum förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet. In dieser Rechtsverordnung werden Inhalte des Berichts über die vorbereitende Untersuchung als Sanierungsziele definiert. Dazu gehört auch ein kartographischer Maßnahmenplan, die sogenannte Rahmenplanung. Die durchzuführenden Maßnahmen werden in einer Kosten- und Finanzierungsübersicht aufgelistet. Diese Handlungsgrundlagen werden meist jährlich fortgeschrieben. Zur Finanzierung der Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur werden überwiegend Städtebaufördermittel eingesetzt. Diese speisen sich aus einer Mischfinanzierung zwischen Gemeinde und Land (in Berlin 2/3 Anteil) und des Bundes (1/3 Anteil). Die Städtebaufördermittel für den Rathausblock kommen aus dem Programm Städtebaulicher Denkmalschutz. Private Investitionen können bei Baumaßnahmen eine Begünstigung nach Einkommenssteuergesetz erhalten oder für bestimmte Maßnahmen auf ihren Grundstücken einen Vertrag mit der Gemeinde zum Finanzausgleich schließen.

Zum Modellprojekt und zum Kooperationsprozess

  • Was heißt hier Modellprojekt?

    Im Modellprojekt Rathausblock sollen neue Wege einer kooperativen und gemeinwohlorientierten Stadtentwicklung erprobt werden. Im Kooperations- und Beteiligungsprozess wird gemeinsam die Zukunft des Rathausblocks und des Dragonerareals ausgehandelt.
    Nach jahrelangem Engagement von stadtpolitischen Initiativen und Nachbarschaftsgruppen gegen die Privatisierung des Dragonerareals wurde im Jahr 2019 eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, dem Vernetzungstreffen Rathausblock als Vertreterin der organisierten Zivilgesellschaft und der Gewerbetreibenden vor Ort, Delegierten des Forums Rathausblock, der BIM und der WBM geschlossen. Sie enthält unter anderem ein Leitbild für den Ort, kooperative Strukturen der Zusammenarbeit zwischen Stadtregierung und Zivilgesellschaft und einen gemeinsamen Fahrplan für die Bearbeitung von Themen und Projekten enthalten. Mehr zum Modellprojekt lesen Sie hier.

  • Welche Themen werden im Kooperationsprozess besprochen?

    Neben der städtebaulichen Entwicklung des Dragonerareals (siehe unten) geht es im Modellprojekt Rathausblock um die Verwirklichung von den Kooperationspartner*innen gemeinsam entwickelten Leitzielen. Diese wurden 2019 in der Kooperationsvereinbarung: https://www.berlin.de/rathausblock-fk/zusammenarbeit/kooperationsvereinbarung/ festgehalten. Dazu zählen u.a.:

    • ein transparentes, verbindliches, inklusives und lernfähiges Verfahren auszugestalten, welches auch in Teilen als gute Praxis auf andere Entwicklungen übertragen werden kann (kooperative Steuerung)
    • einen resilienten, nutzungsgemischten Städtebau zu schaffen, der Wohnen, Arbeiten und Leben zusammendenkt und ökologischen Ansprüchen genügt (Städtebau)
    • einen Lern- und Geschichtsort einzurichten, der die Entwicklung und vergangenen Transformationen auch für zukünftige Generationen sichtbar macht (Erinnerungsort)
    • Entwicklung eines stabilen, nachhaltigen, solidarischen Gemeinwesens integriert in eine funktionierende Nachbarschaft (solidarisches Quartier)
    • Selbstverwaltung in den Bereichen Wohnen und Arbeiten auf dem künftigen Dragonerareal ermöglichen und dauerhaft absichern in Projektvereinbarungen, die im weiteren Verlauf geschlossen werden (Selbstverwaltung und Bodenpolitik)
    • 100 % leistbaren und bedarfsgerechten Wohnraum für vielfältige Lebensmodelle ermöglichen (Bezahlbarkeit)
    • Respekt und der behutsame Umgang mit dem baukulturellen Erbe als Grundlage allen Handelns für die Entwicklung des gesamten Sanierungsgebietes (baukulturelles Erbe)

    In unterschiedlichen Arbeitsgruppen arbeiten Verwaltung, Zivilgesellschaft, BIM und WBM bereits gemeinsam an diesen Themen. Ebenso wird ein Fahrplan erstellt, wann welches Leitziel wie und in welchem Rahmen konkretisiert werden soll.

  • Wo bestehen noch Entscheidungsspielräume? Was ist schon entschieden?

    Es steht fest, dass das Dragonerareal ein gemischtes Quartier aus überwiegend Wohnen mit einem Anteil Gewerbe und Kultur werden soll. Derzeit werden sehr viele unterschiedliche Ansprüche an das Dragonerareal gestellt. Es könnte vermutlich mehr als das Zehnfache seiner eigentlichen Fläche füllen, würde man alle Bedarfe berücksichtigen. Da es aber nur ein Areal gibt, wird im Prozessschritt „Bau- und Nutzungsanforderungen“ (siehe unten) herausgearbeitet und gegeneinander abgewogen, was genau auf dem Areal passieren soll. Der Rahmenplan sieht zudem eine KiTa und eine Jugendfreizeiteinrichtung auf dem Areal vor.

    Das im Gründungsrat erarbeitete Leitbild und die Kooperationsstrukturen sollen mit Abschluss der Kooperationsvereinbarung für die gemeinsame Arbeit an der Zukunft des Rathausblocks handlungsleitend sein. Allerdings könnten sie flexibel im Prozess angepasst werden, falls es neue Entwicklungen geben sollte.

  • Gibt es ein Leitbild für den Rathausblock?

    2016 wurde unter Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen 2016 ein Leitbild für das Sanierungsverfahren Rathausblock entwickelt. Dort heißt es:
    Hier ist der richtige Ort für die zukunftsfähige Weiterentwicklung der urbanen Kreuzberger Mischung aus Wohnen, Kultur und Arbeit. Dies geschieht bei Wahrung der sozialen Mischung und Stärkung der städtebaulichen Identität.

    In einem gemeinsamen Prozess haben die Kooperationspartner*innen das Leitbild für das Modellprojekt Rathausblock aufbauend auf dem Leitbild für das Sanierungsverfahren Rathausblock weiter entwickelt. So entstand eine Liste an Leitzielen und Anforderungen auf verschiedenen Ebenen des Modellprojektes. Es ist in der Kooperationsvereinbarung nachzulesen.

  • Was ist der Gründungsrat?

    Der Gründungsrat ist ein Übergangsgremium, das im September 2018 durch den Bezirk einberufen wurde, um die zukünftigen Strukturen der Zusammenarbeit im Modellprojekt Rathausblock vorzubereiten und eine Kooperationsvereinbarung zwischen den beteiligten Akteuren zu verabschieden. Mehr zum Gründungsrat, seiner Zusammensetzung und den Ergebnisprotokollen lesen Sie hier.

  • Was ist der Zukunftsrat?

    Der Zukunftsrat ist das zentrale Gremium, das die gemeinwohlorientierte Entwicklung des Modellprojektes Rathausblock vorantreiben, in gemeinsamen Vereinbarungen konkretisieren und das Verfahren steuern soll.
    Der Zukunftsrat ist aus allen im Verfahren aktiven Akteuren – den Kooperationspartner*innen besetzt. Die Gründung des Zukunftsrates wurde im Zuge der Kooperationsvereinbarung durch den Gründungsrat vorbereitet. Mit der Wahl von Angela Brown und Thomas Fues als Delegierten des Forums ist der Zukunftsrat am 13. August 2019 komplettiert worden. Er konstituierte sich offiziell bei seiner Sitzung am 2. September 2019.

    Mehr zum Zukunftsrat, den Mitgliedern und den Ergebnissen lesen Sie hier.

  • Wer ist rund um das Dragonerareal aktiv?

    Rund um das Dragonerareal sind folgende Akteure aktiv:

    • Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg führt das Sanierungsverfahren unter Einbeziehung aller relevanten Akteure federführend durch und schreibt die Sanierungsziele inklusive der Rahmenplanung fort. Das Bezirksamt ist mit zwei Vertretern im Gründungsrat vertreten.
    • Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen hat den Rathausblock per Senatsbeschluss als Sanierungsgebiet festgesetzt. Sie finanziert und koordiniert die Sanierungsmaßnahme auf Landesebene. Die Senatsverwaltung ist mit zwei Vertreter*innen im Gründungsrat vertreten.
    • Das Vernetzungstreffen Rathausblock vertritt ca. ein Dutzend Initiativen, die sich stadtpolitisch und / oder nachbarschaftlich für den Rathausblock engagieren. Sie haben maßgeblich dazu beigetragen, dass das Dragonerareal jetzt an das Land Berlin übertragen wird, sind Teil eines Prozesses zur Zukunft des Rathausblocks und entsenden vier Vertreter*innen in den Gründungsrat.
    • Die Anwohner*innen sind eingeladen, ihr Alltagswissen, ihre Ideen und Vorstellungen in den Partizipationsprozess und die Zukunft des Rathausblocks einzubringen. Über das Forum Rathausblock können sie zwei Delegierte bestimmen, die sie und alle anderen Teilnehmenden im Gründungsrat vertreten.
    • Die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) verwaltet als landeseigenes Unternehmen das Sondervermögen Daseinsversorge (SoDa) des Landes Berlin. Nach der vollendeten Grundstücksübertragung des Dragonerareals an das SoDa wird die BIM somit erste Ansprechpartnerin für die Mieter*innen auf dem Areal. Die BIM entsendet ein*en Vertreter*in in den Gründungsrat.
    • Die Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte (WBM) ist eines der sechs landeseigenen Wohnungsbauunternehmen und für den kommunalen Wohnungsneubau auf dem Dragonerareal vorgesehen. Die WBM entsendet eine Verteterin in den Gründungsrat.
    • Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist noch Eigentümerin des Grundstücks „Dragonerareal“, bis die Übertragung an das Land Berlin abgeschlossen ist.
    • Die Eigentümer*innen der übrigen Grundstücke sind eingeladen, sich am Prozess zu beteiligen und werden regelmäßig über Bestimmungen der Sanierungssatzung unterrichtet.
    • Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) wird als “Lokalparlament” in Friedrichshain-Kreuzberg in den Prozess einbezogen.
    • Die Sanierungsbeauftragte S.T.E.R.N. GmbH ist mit der Prozesssteuerung, der Bürger*innenbeteiligung und der Unterstützung der Verwaltung bei der Sanierungsdurchführung von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen beauftragt ist.
    • Zebralog ist eine Berliner Agentur für Dialog und Beteiligung und vom Bezirksamt für kreative Beteiligungsformate und allgemeine Öffentlichkeitsarbeit beauftragt. Sie unterstützt an neuralgischen Punkten den Partizipationsprozess, zum Beispiel als Geschäftsstelle für den Gründungsrat.
    • Die ZusammenStelle ist seit Ende 2018 als Unterstützungsstruktur aus der Zivilgesellschaft für die Zivilgesellschaft im Verfahren aktiv. Sie wird bisher vom Bezirksamt finanziert und erarbeitet inhaltlich Konzepte und Positionen für die Arbeit im Rathausblock. Außerdem ist sie Geschäftsstelle für das Vernetzungstreffen und vernetzt, aktiviert und mobilisiert die Zivilgesellschaft im Gesamtverfahren. Weitere Informationen finden Sie hier.
  • Was ist der Kiezraum?

    Der seit September 2017 durch das Bezirksamt angemietete Kiezraum im denkmalgeschützten Kopfbau mit angrenzender Veranstaltungshalle befindet sich auf dem Dragonerareal. Der Zugang erfolgt über den Mehringdamm. Momentan wird der Kiezraum saniert. Er steht vermutlich Anfang 2021 für erste Nutzungen wie beispielsweise ein Vor-Ort-Büro für das Modellprojekt zur Verfügung.

    Die Einrichtung eines Kiezraumes als Ort für nachbarschaftliche Begegnung und Teilhabe wurde durch die Zivilgesellschaft bereits im Rahmen von Werkstätten zu den vorbereitenden Untersuchungen 2016 und der öffentlichen Auftaktveranstaltung zum Sanierungsgebiet Rathausblock am 18. Juli 2017 gefordert. Es ist als festes Projekt im Rathausblock geplant; intensive Vorbereitungen laufen bereits seit 2017.

    Perspektivisch sollen hier gemeinwohlorientierte Nutzungen und die intensive Einbindung von Akteur*innen im Rathausblock und der Stadtgesellschaft stattfinden. Der Kiezraum soll ein Ort für nachbarschaftliche Treffen und gemeinsame Arbeit werden.

Zur städtebaulichen Planung

  • Warum kann nicht alles bleiben wie es ist?

    Das Wachstum Berlins und die starke Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum stellen große stadtentwicklungspolitische Herausforderungen dar. Deshalb beschloss der Senat von Berlin im August 2015 die Einleitung von vorbereitenden Untersuchungen gemäß Baugesetzbuch für den Rathausblock mit dem Dragonerareal und die nördlich angrenzenden Blöcke.
    Die vorbereitenden Untersuchungen wurden im Juni 2016 abgeschlossen. Die Ergebnisse bestätigten die vermuteten städtebaulichen Missstände für den Rathausblock. Das Sanierungskonzept für den Rathausblock zielt auf die Beseitigung der funktionalen und substantiellen Schwächen. Der Ort soll behutsam verbessert, die vorhandenen städtebaulichen Strukturen sozialverträglich stabilisiert werden. Sanierungsziel ist dabei die Weiterentwicklung der “Kreuzberger Mischung” aus Wohnen, Kultur und Arbeit.

    Gleichzeitig wurden im bisherigen Beteiligungs- und Kooperationsprozess klare Eckpunkte für die Entwicklung gesetzt. Stadtregierung und organisierte Zivilgesellschaft bekennen sich gemeinsam dazu, bezahlbaren Wohnraum auf dem Dragonerareal zu schaffen. Des Weiteren sollen zusätzliche Gewerbetreibende, insbesondere aus dem baunahen Gewerbe, dort eine neue Heimat finden.

  • Wie wird die städtebauliche Planung genau ablaufen?

    In der städtebaulichen Planung hin zum neuen Quartier auf dem Dragonerareal gehen wir mehrere konkrete Schritte:

    • Bis zum Sommer 2019 wurde in sogenannten Bau- und Nutzungsanforderungen in Werkstätten diskutiert und anschließend von den Kooperationspartner*innen gemeinsam festgelegt, was auf dem Dragonerareal an Nutzungen untergebracht werden soll.
    • Von August 2019 bis Januar 2020 hat sich ein städtebauliches Werkstattverfahren angeschlossen. Hier entwickelten drei Planungsteams parallel Entwürfe für das Areal und holten sich regelmäßig in Zwischenpräsentationen, Werkstätten und Kolloquien Rückmeldungen zum Entwurfsstand aus der Öffentlichkeit und einer fachlich besetzten Jury. Diese kürte im Januar 2020 die Arbeit von SMAQ, ManMadeLand und Barbara Schindler als Siegerentwurf.
    • Der Siegerentwurf von SMAQ und ManMadeLand dient als Grundlage für die Aufstellung des Bebauungsplans. Dieser Entwurf wurde im Jahr 2020 weiterentwickelt.
    • Bevor der Bebauungsplan von der Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg beschlossen wird, ist aber noch ein längerer Weg zurückzulegen. Unterschiedliche Gutachten und Konzepte zu Themen wie Verkehr, Energie und Ökologie werden dazu in 2020 und 2021 erarbeitet und von den fachlichen AGs durch die Öffentlichkeit und die Kooperationspartner*innen begleitet.
    • In einem Gestaltungsleitfaden sollen unterdessen Fragen der Gestaltung von Fassaden und Erdgeschosszonen, zu nutzenden Baumaterialien und der Qualität des öffentlichen Raums festgelegt werden. Der Gestaltungsleitfaden soll später einen Rahmen für Bauherren und weitere Akteure auf dem Dragonerareal bieten.
  • Was sind Bau- und Nutzungsanforderungen und was legen diese fest?

    Als Grundlage für das im Jahr 2019 durchgeführte städtebauliche Werkstattverfahren mussten verschiedene Grundlagen ermittelt werden. Die erarbeiteten vertiefenden Gutachten, Studien und Fachkonzepte (z.B. Baukulturelles Erbe, Bestands- und Bedarfsanalyse Gewerbe und Kultur sowie Gewerbekonzept, Leistbares Wohnen) und viele andere Verfahren, Vorschläge und Forderungen flossen in sogenannte Bau- und Nutzungsanforderungen (BNA) ein. Hier wurden diese unterschiedlichen Anforderungen mit- und gegeneinander abgewogen und eine Vorzugsvariante entwickelt.

    Die BNA sind Voraussetzung für die Flächenneuordnung und damit für den Wohnungsbau auf dem Dragonerareal. Hierbei wurden Aussagen zu Art und Intensität der Nutzung, Flächenbedarfen und Baumassen erarbeitet(was, wer & wieviel). Zu klären sind dabei grobe Festlegungen von Nutzungen zu Wohnen, Gewerbe, Kultur und sozialer Infrastruktur für die Entwicklung eines tragfähigen und nachhaltigen Quartiers. Dabei ging es jedoch noch nicht um konkrete Entwürfe; diese folgten erst im nächsten Verfahrensschritt bei der Erstellung eines städtebaulichen Konzepts im Rahmen eines diskursiven Werkstattverfahrens.

  • Was ist ein städtebauliches Werkstattverfahren? Warum soll es durchgeführt werden?

    Ziel eines Werkstattverfahrens ist es, unterschiedliche städtebauliche Ideen und Lösungsvorschläge in hoher Qualität zu erhalten. Verschiedene Planungsteams arbeiten parallel an verschiedenen Entwürfen. Zum Dragonerareal wurden im Rahmen von begleitenden Werkstätten zu bestimmten Themen mit der Stadtgesellschaft gemeinsam die Entwürfe besprochen und verschiedene Themen vertieft. Die Entwürfe wurden anhand vergleichbarer Kriterien von einem Gutachtergremium beurteilt. Dieses Verfahren begünstigt das nachhaltige Planen und Bauen und dient insbesondere dazu, die ästhetische, technische, funktionale, ökologische, ökonomische und soziale Qualität der gebauten Umwelt zu fördern. Nach einem Auswahlverfahren wurden drei Teams zur Teilnahme eingeladen.

    Auf dem Dragonerareal besteht die Herausforderung in der Neubebauung des Areals unter Berücksichtigung des denkmalgeschützten Gebäudebestandes und dem Leitbild der Herstellung einer Kreuzberger Mischung aus Wohnen, Gewerbe und Kultur.

    Mit einem städtebaulichen Werkstattverfahren für das Dragonerareal und voraussichtlich auch für angrenzende Flächen wie der hintere Teil des Rathausgrundstücks, die Obentrautstraße 31 und der Kreuzungsraum Mehringdamm-Blücherstraße-Obentrautstraße wurde die städtebauliche Entwicklung des Rathausblocks eingeleitet. Es wurde ein übergeordneter Rahmen inklusive Ideenfindung und Sammlung innovativer Vorschläge für die städtebauliche Figur der zukünftigen Bebauung geschaffen. Konkrete Gebäudeformen, Fassaden, Grundrisse, und Weiteres werden erst später in architektonischen Entwürfen entwickelt bzw. in einem Gestaltungsleitfaden festgelegt. Beim Werkstattverfahren spielt die Einbeziehung von Bewohner*innen, Anwohner*innen, Gewerbetreibenden und Initiativen eine zentrale Rolle.

    Das Ergebnis des Werkstattverfahrens)”:https://www.berlin.de/rathausblock-fk/sanierungsverfahren/staedtebauliches-werkstattverfahren/, der städtebauliche Entwurf, ist Grundlage für den Bebauungsplan für das Dragonerareal.

  • Sind bereits konkrete Bauprojekte geplant?
    Ablaufplan
    Bisher sind noch keine konkreten Bauprojekte geplant. Es wurden aber bereits im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen Bedarfe für folgende Bauprojekte ermittelt:
    • bezahlbare Wohnungen
    • Kindertageseinrichtung (ggf. auch in einen Wohnungsneubau zu integrieren)
    • Jugendfreizeiteinrichtung
    • ggf. Ergänzung Gewerbe

    Die Grundlagen hierfür werden durch die vorbereitenden thematischen Studien und das geplante städtebauliche Werkstattverfahren geschaffen.

  • Wann wird etwas auf dem Areal sichtbar?

    Das Areal ist auch heute schon lebendig: Viele Gewerbetreibende und einige Kunstschaffende füllen es mit Leben. Der Bezirk setzt derzeit den Kiezraum bis Sommer 2019 in Stand.

    Konkrete bauliche Änderungen wird es nicht vor dem Jahr 2023 geben, so lange dauert es, bis der Bebauungsplan soweit abgestimmt ist, dass man von einer Planreife sprechen kann, auf deren Grundlage auch schon Baugenehmigungen ausgesprochen werden könnten.

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  • Informationen zum Modellprojekt Rathausblock auf einen Blick

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