Der Bebauungsplan 2-48 „Dragonerareal“
Mit dem Bebauungsplan schafft die Bauleitplanung die rechtliche Grundlage für die Entwicklung des Dragonerareals und der angrenzenden Flächen zu einem innerstädtischen Quartier mit Wohnen, Gewerbe, Kultur und sozialen Einrichtungen. Momentan ist dort baurechtlich nur eine gewerbliche Nutzung zugelassen. Um die weiteren Nutzungen zu realisieren und das Grundstück auch dichter bebauen zu können, ist die Änderung der rechtlichen Grundlagen notwendig. Das Bezirksamt hat deshalb am 26. Mai 2015 die Aufstellung des Bebauungsplans 2-48 „Dragonerareal“ beschlossen.
Grundlage des Bebauungsplans ist das städtebauliche Konzept, das aktuell im Rahmen eines städtebaulichen Werkstattverfahrens erarbeitet wird. Hier werden u.a. Aussagen zur Verteilung der Nutzungen auf dem Areal, zur Dichte und Höhe der Bebauung, zur Erschließung und zu den Freiräumen entwickelt. Neben den schon vorliegenden Untersuchungen zum Dragonerareal / Rathausblock werden im Bebauungsplanverfahren weitere Fachgutachten erarbeitet bzw. vertieft: Verkehrliche Untersuchung / Mobilitätskonzept, Schalltechnische Untersuchung zum Verkehrs- und Gewerbelärm, Luftschadstoffe, Denkmalpflegerischer Begleitplan, Boden / Altlasten, Niederschlagsentwässerung, Biotoptypenkartierung und Erfassung des Baumbestandes, Faunistische Untersuchung (Tiere) und Klimaökologische Untersuchung.