Bürgerschaftliches Engagement

Bärensaal im Alten Stadthaus

Die Arbeit der amtlichen Denkmalpflege wird durch zivilgesellschaftliche Aktivitäten in den Bereichen Denkmalschutz und Stadterhaltung, die von Initiativen, Vereinen und Stiftungen durchgeführt werden, maßgeblich unterstützt. Seit 2018 fördert das Landesdenkmalamt Berlin dieses bürgerschaftliche Engagement deshalb durch regelmäßigen Austausch, Beratung und finanzielle Unterstützung. Ziel ist der Erhalt und die Erschließung von Denkmalen, die Vermittlung von Denkmalwissen sowie die Öffentlichkeitsarbeit für Denkmale. Gefördert werden unter anderem Ausstellungen, Veranstaltungen und Publikationen sowie die Einwerbung von Denkmalpflegefördermitteln und die Erschließung von Denkmalförderprogrammen.

Förderung des bürgerschaftlichen Engagements 2026

Auch 2026 wird das Landesdenkmalamt Berlin das bürgerschaftliche Engagement für die Berliner Denkmalpflege – vorbehaltlich des Beschlusses zum Doppelhaushalt 2026/27 – in Form von nicht–investiven Projektförderungen unterstützen.

Dabei handelt es sich um eine direkte finanzielle Förderung denkmalpflegerisch sinnvoller Erhaltungsinitiativen, Veranstaltungen, Ausstellungen, Publikationen etc., bei denen ein hoher Anteil des Engagements ehrenamtlich erbracht wird.

Interessenbekundung

Für die Vergabe von Fördermitteln im Bereich „Bürgerschaftliches Engagement” im Jahr 2026 führt das Landesdenkmalamt Berlin ab Dezember 2025 eine erste Interessenbekundung durch. Wenn Sie teilnehmen möchten, reichen Sie bitte bis zum 31. Januar 2026 eine unverbindliche Interessenbekundung mit den folgenden Angaben ein:

  • Name des / der Antragstellenden (Verein, Initiative, etc.)
  • Grobe Projektskizze des Vorhabens mit Darstellung des Denkmalbezugs (max. etwa 1.500 Zeichen)
  • Schätzung der voraussichtlich benötigten Fördermittelsumme, d.h. des Fehlbedarfs, der durch eine Zuwendung durch das Landesdenkmalamt gedeckt werden soll.

Auf Grundlage der eingegangenen Projektskizzen wird das Landesdenkmalamt Berlin im Anschluss individuell zur konkreten Antragstellung auffordern und die entsprechenden Antragsunterlagen zusenden, sofern eine Projektförderung grundsätzlich möglich erscheint. Dies erfolgt spätestens im Februar 2026.

Grundsätzliche Voraussetzungen für eine Förderung

  • Es liegt ein schlüssiges inhaltliches Konzept für das Vorhaben vor, das einen Bezug zur Berliner Denkmallandschaft aufweist.
  • Die Durchführung des Projekts erfolgt mit einem hohen Maß an bürgerschaftlichem Engagement.
  • Es handelt sich um ein nicht-investives Projekt, d.h. es werden von der Zuwendung keine Daueraufgaben oder investive Ausgaben wie Baumaßnahmen oder Ausstattung finanziert.
  • Es wird ein Finanzierungsplan gemäß den Förderrichtlinien aufgestellt und eingereicht, der im Einklang mit dem inhaltlichen Konzept steht (verwenden Sie hierfür bitte ausschließlich die auf der Webseite des Landesdenkmalamtes zum Download bereitgestellte Vorlage).
    • Finanziert werden Projekte als Fehlbedarfsfinanzierung, d. h. ausschließlich jene Mittel, die vom Antragsteller oder von der Antragstellerin nicht erwirtschaftet oder durch andere Zuschüsse bereitgestellt werden können.
    • Neben ehrenamtlicher Arbeit sind somit Eigen- und / oder Drittmittel notwendig, die entsprechend nachgewiesen werden müssen.

Bitte beachten Sie hierzu unbedingt die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements in der Denkmalpflege“, die Sie unten herunterladen können.

Für Sie zuständig

Ansprechpartnerin: Stephanie Otto
Tel.: (030) 90259-3722
E-Mail: Stephanie.Otto@lda.berlin.de

  • Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements in der Denkmalpflege

    PDF-Dokument (40.6 kB)

  • Finanzierungsplan für Zuwendungsanträge im Rahmen des Bürgerschaftlichen Engagements

    Vorlage für den Finanzierungsplan

    XLSX-Dokument (24.0 kB)

  • Musterkalkulation für den Verwendungsnachweis im Rahmen des Bürgerschaftlichen Engagements

    Vorlage für die Kostenkalkulation im Rahmen des Verwendungsnachweises

    XLSX-Dokument (26.0 kB)

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