Schülerinnen und Schüler, die mindestens 15 Jahre alt sind, dürfen in den Schulferien maximal vier Wochen (20 Tage) pro Kalenderjahr arbeiten. Die erlaubten 4 Wochen können in einem Stück geplant oder auf die Schulferien eines Kalenderjahres verteilt werden.
Gefährdung durch Eichenprozessionsspinner
Der Eichenprozessionsspinner (EPS) stellt vor allem für Beschäftigte ein Risiko dar, die sich regelmäßig im Bereich von Eichenbeständen aufhalten oder dort arbeiten. Für Personen, die berufsbedingt dieser Gefährdung ausgesetzt sind,
müssen Maßnahmen des Arbeitsschutzes getroffen werden. Hier erhalten Sie mehr Informationen zum Thema.
Ferienarbeit / Ferienjob
Sozialer Arbeitsschutz
Referat II A
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