Schülerinnen und Schüler, die mindestens 15 Jahre alt sind, dürfen in den Schulferien maximal vier Wochen (20 Tage) pro Kalenderjahr arbeiten. Die erlaubten 4 Wochen können in einem Stück geplant oder auf die Schulferien eines Kalenderjahres verteilt werden.
Ferienarbeit / Ferienjob
Sozialer Arbeitsschutz
Referat II A
Persönlich erreichen Sie uns:
montags zwischen 13.00 Uhr und 15.00 Uhr
mittwochs zwischen 10.00 Uhr und 12.00 Uhr
- Tel.: (030) 902 545 - 219
- E-Mail an die Fachgruppe Sozialer Arbeitsschutz Diese E-Mailadresse ist für den Empfang signierter E-Mails geeignet. (Weitere Hinweise)