Start in die Sommerferien, Start in die Ferienjobs: Worauf für Jugendliche zu achten ist
Pressemitteilung vom 23.07.2025
Pünktlich zum Beginn der Sommerferien möchte die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung (SenASGIVA) über die Arbeitszeitregelungen für jugendliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Berlin informieren.
An erster Stelle stehen der Schutz und die Sicherheit der Jugendlichen. Damit das gewährleistet ist, sollten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Jugendliche sowie deren Eltern die geltenden Regelungen kennen und konsequent beachten.
- höchstens vier Wochen im Kalenderjahr
- mit einer täglichen Höchstarbeitszeit von acht Stunden und
- 40 Stunden wöchentlich
- in der Zeit von 6 bis 20 Uhr
- an höchstens fünf Tagen in der Woche
beschäftigt werden.
Zwischen zwei Arbeitstagen müssen mindestens zwölf Stunden Freizeit liegen. Am Wochenende dürfen Schülerinnen und Schülern grundsätzlich nicht arbeiten. Hier gibt es Ausnahmen im Jugendarbeitsschutzgesetz für bestimmte Bereiche wie der Gastronomie, in Krankenhäusern oder in Bäckereien (§ 17 Abs. 2 JArbSchG). Dabei muss die Ferienarbeit leicht und geeignet sein und Pausen- und Ruhezeiten unbedingt eingehalten werden.
Senatorin Cansel Kiziltepe: „Ferienjobs bieten jungen Menschen eine wertvolle Gelegenheit, erste Einblicke in die Arbeitswelt zu gewinnen – Erfahrungen, die auch mich als Jugendliche nachhaltig geprägt haben. Klar ist dabei: Der Schutz und die Sicherheit der Jugendlichen haben oberste Priorität. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben durch alle Beteiligten ist dabei selbstverständlich.“
Wichtige Details zu den Arbeitszeitregelungen für Jugendliche in Berlin finden Sie auf der Website der Senatsverwaltung:
www.berlin.de/sen/arbeit/beschaeftigung/arbeitsschutz/service/artikel.1223735.php
www.berlin.de/lagetsi/_assets/documents/infos/ferienarbeit.pdf