Verwaltungsvorschriften gemäß § 6 AZG über die Gewährung von Zuwendungen zur Unterstützung bezirklicher Freiwilligenagenturen auf S. 3ff.
Förderung der bezirklichen Freiwilligenagenturen
Seit 2018 fördert die Senatskanzlei bezirkliche Freiwilligenagenturen in Berlin. Die flächendeckende Förderung ermöglicht eine dauerhafte Stärkung der Engagement-Infrastruktur und schafft wichtige Anlaufstellen für Engagierte in den Bezirken.
Mit dem Förderprogramm der Senatskanzlei werden in den Bezirken bestehende Freiwilligenagenturen ausgebaut oder neue Freiwilligenagenturen aufgebaut, wenn es vor Ort noch keine gibt.
Die Details der Förderung sind geregelt in den “Verwaltungsvorschriften gemäß § 6 AZG über die Gewährung von Zuwendungen zur Unterstützung bezirklicher Freiwilligenagenturen”, veröffentlicht im Amtsblatt für Berlin, 70. Jahrgang Nr. 1, ausgegeben am 03.01.2020.
Weitere Informationen zu Freiwilligenagenturen in Berlin.
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Freiwilligenagenturen Amtsblatt Berlin
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