Behandlung und Betreuung

Mehrere Wörter auf weißem Hintergrund. Hervorgehoben sind die Wörter "Soziale Kompetenz".

Ziel und Aufgabe des Vollzuges

In § 2 StVollzG Bln sind Ziel und Aufgabe des Vollzuges geregelt. Darin heißt es “Der Vollzug dient dem Ziel, die Gefangenen zu befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Er hat die Aufgabe, die Allgemeinheit vor weiteren Straftaten zu schützen”.

Internes Behandlungsangebot:

Die JVA für Frauen Berlin verfolgt zur Erreichung des Vollzugszieles einen ganzheitlichen Ansatz. Ein multiprofessionelles Team aus Sozialpädagog*innen, Psycholog*innen, Mediziner*innen und Allgemeinem Vollzugsdienst kümmert sich in direkter Weise. Die inhaftierten Frauen werden in Wohngemeinschaften in Einzelhafträumen untergebracht. Dort finden sie kontinuierlich gleiche Ansprechpartner*Innen/Behandler*innen. Die Arbeit mit den inhaftierten Frauen findet sowohl einzelfallbezogen, als auch in Gruppenarbeiten durch vollzugeigenes Fachpersonal statt.
Zu einem ganzheitlichen Ansatz gehört ebenso der Bereich der Freizeitgestaltung sowie die berufliche- und schulische Qualifizierung.

Kooperative Behandlungsangebote:

Neben den Einzelbehandlungsmaßnahmen, die durch den Sozialdienst und weiterer Fachdienste geleistet werden, werden Gruppenangebote und Einzelangebote durch externe Mitarbeiter*innen vorgehalten.

Dabei wird das Angebot beständig bedarfsorientiert angepasst, so dass die JVA für Frauen meist auf kurze modulare Behandlungsgruppen zurückgreift. Darunter finden sich soziale Kompetenzkurse, Antiaggressionskurse, Mütterkompetenzkurse, Deutsch als Zweitsprache, Therapievorbereitungskurse und vieles mehr.
Neben den strukturierten Gruppen stehen den inhaftierten Frauen diverse Beratungsangebote der berliner Hilfslandschaft zur Verfügung. Darunter sind kontinuierliche Angebote die Drogenberatung, Schuldnerberatung, Arbeitsmarktintegration, Beratung für ältere Inhaftierte, der Wohnraumerhalt und Beschaffung und vieles mehr.