Service

Zwei Gruppen stehen sich gegenüber, die beiden Redeführer schütteln sich die Hand

Besuch der Institution

Öffentlichkeitsarbeit

Der Bereich Öffentlichkeitsarbeit ist Anlaufstelle bei Fragen zu Interviews, Foto- und Filmaufnahmen sowie Anstaltsbesichtigungen. Öffentlichkeitsarbeit

Aktenplan

Illustration_zum_Auffinden_von_Akten

Nach § 17 Abs. 5 des Gesetzes zur Förderung der Informationsfreiheit im Land Berlin (Berliner Informationsfreiheitsgesetz – IFG) hat jede öffentliche Stelle ihre Aktenordnung allgemein zugänglich zu machen.

Das Berliner IFG gilt für alle nach dem Aktenplan geführten Akten. Dies bedeutet jedoch nicht, dass alle Akten uneingeschränkt für eine Aktenauskunft bzw. -einsicht zur Verfügung stehen.

Vielmehr wird in jedem Einzelfall eine Prüfung vorgenommen, ob dem Informationszugang des Bürgers Gründe nach § 5 ff. Berliner IFG entgegenstehen.

  • Aktenplan JVA für Frauen

    PDF-Dokument (1.7 MB) - Stand: Stand 25.11.2020