Coronavirus
Aktuelle Informationen zum Coronavirus finden Sie auf der Sonderseite der Senatskanzlei.
Inhaltsspalte
Service
Aktenplan
Nach § 17 Abs. 5 des Gesetzes zur Förderung der Informationsfreiheit im Land Berlin (Berliner Informationsfreiheitsgesetz – IFG) hat jede öffentliche Stelle ihre Aktenordnung allgemein zugänglich zu machen.
Das Berliner IFG gilt für alle nach dem Aktenplan geführten Akten. Dies bedeutet jedoch nicht, dass alle Akten uneingeschränkt für eine Aktenauskunft bzw. -einsicht zur Verfügung stehen.
Vielmehr wird in jedem Einzelfall eine Prüfung vorgenommen, ob dem Informationszugang des Bürgers Gründe nach § 5 ff. Berliner IFG entgegenstehen.
Es folgen die Inhalte der rechten Seitenspalte
Justizvollzugsanstalt für Frauen Berlin
Nahverkehr
U-Bahn U5
Magdalenenstr.
Bus 240
Magdalenenstr ,
Schottstr.