Baulasten

Allgemeine Informationen:

Eintragung in das und Löschung aus dem Baulastenverzeichnis einer gegenüber der Bauaufsichtsbehörde freiwillig übernommenen öffentlich-rechtlichen Verpflichtung eines Grundstückseigentümers oder eines Erbbauberechtigten. Das Baulastenverzeichnis kann von Berechtigten eingesehen werden. Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis sind gebührenpflichtig und können nur auf schriftliche Anfrage erteilt werden.

Hinweise:

  • Antragsteller sind im Regelfall die Verfügungsberechtigten des belasteten Grundstücks.
  • Die Auflistung der möglichen Baulasten nach Nr. 1 ist nicht abschließend. Die Baulasteintragung ist immer auf das Erfordernis des Einzelfalls abzustellen.
  • Für jede beabsichtigte Baulasteintragung ist ein separater Antrag erforderlich.
  • Die Eintragung einer Baulast ist gemäß Nr. 9 des Gebührenverzeichnisses zur BauGebO gebührenpflichtig, in der Regel zu Lasten der Antragsteller in gesamtschuldnerischer Haftung.
  • Unterschiede beachten: Baulast, Grunddienstbarkeit, öffentliches Recht, Privatrecht
  • Anträge auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis sind formlos per Fax, E-Mail oder auf dem Postweg an die zuständige Bauaufsichtsbehörde zu stellen.

Unterlagen:

Antrag auf Entgegennahme einer Baulasterklärung 140

Dem Antrag sind beizufügen:
  • aktueller Flurkartenauszug
  • ein beglaubigter Grundbuchauszug (max. 4 Wochen alt).
  • ggf. Vereinsregisterauszug oder Handelsregisterauszug einschl. Vertretungsvollmacht bzw. persönliche Daten des Baulastübernehmenden
  • bei Wohnungseigentumsgemeinschaften: Protokollauszug einstimmiger Eigentümerbeschluss
  • Kostenübernahmeerklärung

Rechtliche Grundlagen:

Gebühren:

Die Gebührenpflicht ergibt sich aus der Verordnung über die Erhebung von Gebühren im Bauwesen (Baugebührenordnung BauGeb0) vom 31. Juli 2001 (GVB1. S. 326/523), in der jeweils geltenden Fassung.

Die Gebühr beträgt für:
  • Eintragung, Änderung oder Löschung je Baulast
    180,00 €
  • Abschriften (auch Fotokopien) je Grundstück
    29,00 €
  • Negativbescheinigung je Grundstück
    17,00 €
    Die Rücknahme eines Antrages auf Baulasteintragung ist ebenfalls gebührenpflichtig und beträgt ein Zehntel bis fünf Zehntel der vollen Gebühr.

Ansprechpartnerinnen:

Frau Hecht
Tel.: (030) 90293-5685
Zimmer: 1023