Laut Schulgesetz (§110) dient der Bezirksausschuss des pädagogischen Personals der Wahrnehmung der Interessen der Lehrkräfte und der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Angelegenheiten der allgemein bildenden Schulen im Bezirk, sowie der Vorbereitung und Koordinierung der Arbeit im Bezirksschulbeirat.
Dem Bezirksausschuss des pädagogischen Personals (BPP) gehören die Lehrkräfte und die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an, die in ihren Schulen durch die Gesamtkonferenz (GK) für diese Funktion gewählt wurden. Sofern an staatlich anerkannten Ersatzschulen (Privatschulen) Lehrkräfte für den BPP gewählt worden sind, gehören je zwei von ihnen diesem Bezirksausschuss mit beratender Stimme an.