Beratung zur elterlichen Sorge und Umgang

Beratung zur elterlichen Sorge und Umgang

Umgangsberatung

Umgangsberatung zielt darauf ab, Eltern bei der Gestaltung von Kontakten zwischen Kindern und dem jeweils anderen Elternteil zu unterstützen.
Geeignete Unterstützung kann dann erfolgen, wenn es gelingt zwischen den Eltern eine Verständigungsbereitschaft in den spezifischen Umgangsfragen zu fördern. Unser Angebot beruht auf einer gründlichen Beratung und Einschätzung der durch Trennung und Scheidung ausgelösten Lage.
Davon ausgehend versuchen wir mit den Eltern gemeinsam herauszuarbeiten, ob und wie die Bereitschaft vorhanden ist, eine Umgangsregelung zu finden und zuzulassen, die stets vordergründig die Interessen des Kindes berücksichtigt.
Oft wird daran gearbeitet, abgebrochene Kontakte wieder zu beleben. Manchmal ist schon etwas gewonnen, wenn es anfänglich zum gegenseitigen Informationsaustausch kommt.
Im Prozess der Umgangsberatung kommen unterschiedliche Ansätze der Vermittlung, der Umgangsanbahnung, -ausübung und – begleitung je nach Ausgangslage zum Tragen.
Auf dem Hintergrund oftmals hochgradig konflikthafter Auseinandersetzungen bedarf es dabei nicht selten psychologischer Hilfe, den Ängsten, Verunsicherungen und Kränkungen zu begegnen, um im Interesse des Kindeswohles eine eigenständige, elternverantwortliche, für alle Seiten tragfähige Umgangsregelung zu entwickeln.

Information zum neuen Kindschaftsrecht

– als Paar getrennt, als Eltern gemeinsam –
Mit der Kindschaftsrechtsreform von 1998 sind wichtige Änderungen zum elterlichen Sorgerecht sowie zum Umgangsrecht in Kraft getreten. In der Regel behalten beide Eltern nach einer Scheidung die gemeinsame elterliche Sorge für ihr Kind, wenn nicht triftige Gründe dagegen sprechen. Vor, während und nach der Trennung haben Eltern und Kinder Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch die öffentliche Erziehungs- und Familienberatung in ihrem Bezirk.
Die Ausgestaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge setzt Einvernehmen voraus in Angelegenheiten, die für das Kind von erheblicher Bedeutung sind.
Entscheidungen des täglichen Lebens trifft der Elternteil, bei dem sich das Kind überwiegend aufhält. Im Streitfall können sich die Eltern beraten lassen, um Einigung zu erzielen.

  • Informationen für Eltern zum neuen Kindschaftsrecht

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