Ferienhortbetreuung wieder möglich - jetzt Anträge stellen!

Pressemitteilung vom 12.06.2020

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat mit Schreiben vom 27.05.2020 informiert, dass mit Beginn der Sommerferien die Schulen für die ergänzende Förderung und Betreuung öffnen werden. Die Notbetreuung wird damit beendet und eine Ferienbetreuung kann erfolgen.

An der Ferienbetreuung können alle Kinder mit einem entsprechenden Bedarfsbescheid und einem entsprechenden Betreuungsvertrag teilnehmen.

Die bisherigen Informationen zur Kostenbeteiligung im Bereich der ergänzenden Förderung und Betreuung wurden somit den aktuellen Bedingungen angepasst.

Die Elternkostenbeteiligung für die ergänzende Förderung und Betreuung wird ab Mittwoch, dem 1. Juli 2020, wieder erhoben.

Eltern, die bisher die Notbetreuung in Anspruch genommen haben, aber keinen Bedarfsbescheid für eine Ferienbetreuung haben, diese aber für ihr Kind benötigen, können einen entsprechenden Antrag stellen. Das Antragsformular finden Sie auch auf den Seiten des Jugendamtes.

Den Antrag geben Sie bitte in der Schule Ihres Kindes ab.
Die Schule übersendet die Anträge an das zuständige Jugendamt.