Drucksache - DS/1633/IV  

 
 
Betreff: Spielplatz in der Schleiermacherstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Dahl, JohnDahl, John
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.03.2015 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Trifft es zu, dass am Spielplatz Schleiermacherstraße (gegenüber der Hausnummer 8) aktuell Spielgeräte abgebaut werden, ohne diese zu ersetzen?

 

  1. Werden die Spielgeräte deshalb nicht ersetzt, weil vorgesehen ist, den aktuellen Standort ohnehin aufzugeben?

 

  1. Wohin wird der Spielplatz aus welchem Grund verlagert?

 

Nachfragen:

 

  1. Warum wurde der Standort des Spielplatzes nicht baurechtlich gesichert?

 

  1. Wann ist mit der Schließung des aktuellen Spielplatzes, wann mit der Eröffnung des neuen zu rechnen?

 

 

Abt. Planen, Bauen und Umwelt                                                        Berlin, den 25.03.2015

Bezirksstadtrat                                                                                                  3260

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. Trifft es zu, dass am Spielplatz Schleiermacherstraße (gegenüber der Haus-nummer 8) aktuell Spielgeräte abgebaut werden, ohne diese zu ersetzen?

 

Auf dem Spielplatz Schleiermacherstraße musste eine Spielgerätekombination wegen Verschleiß abgebaut werden. Auf dem Spielplatz befinden sich aber aktuell noch funktionierende Spielgeräte wie eine Doppelschaukel, Federwippen und ein Rundbogen.  Der Spielplatz ist im Jahr 2015 nicht für eine Sanierung vorgemerkt worden und auch  nicht Im Kita- und Spielplatzsanierungsprogramm angemeldet, da auch in diesem Programm die finanziellen Mittel leider limitiert sind.

 

  1. Werden die Spielgeräte deshalb nicht ersetzt, weil vorgesehen ist, den aktuellen Standort ohnehin aufzugeben?

 

Die Spielgeräte werden teilweise  in dieser Saison außerplanmäßig ersetzt, und zwar durch eine große Gemeinschaftsfederwippe und weitere Wipptiere,  als Angebot für die KITA-Kinder, die diesen Spielplatz gerne nutzen. Eine aufwendige Ausstattung ist im Budget des Jahres 2015 leider nicht vorgesehen, da die Mittel gerecht auf viele Spielplätze verteilt werden müssen.

 

Am 26.09.2014 wurde ein Vorbescheidsantrag  "Wohnprojekt Blücherstraße" eingereicht.

Dem lief ein städtebauliches Verfahren unter Einbeziehung des Baukollegiums voraus, das erforderlich wurde, da  der Eigentümer langfristig die Perspektiven einer baulichen Weiterentwicklung auf dem Grundstück abklären möchte.

Auf dem Grundstück befindet sich eine bauliche Gesamtanlage des Architekten Ernst May, die Anfang der 60er Jahre  errichtet wurde. Diese steht zwar nicht unter Denkmalschutz, stellt aber das einzige Bauwerk des bedeutenden  Architekten Ernst May in Berlin dar und repräsentiert in besonderer Weise die städtebauliche und architektonische  Auffassung dieser Bauepoche wieder, so dass ein behutsamer und bewusster Umgang mit einer baulichen Weiterentwicklung notwendig ist.

 

Die Entwicklung des 7525m² großen Grundstücks soll stufenweise erfolgen:

1. Umbau und energetische Sanierung des Bestandsgebäudes für Wohnungen und Betreuungsangebote für "Jugendwohnen im Kiez e. V."  sowie "Vita e. V."

 

2. "In einem weiteren Schritt sollen ca. 2.200-2.800m² Mietfläche an der Blücherstraße neu geschaffen werden. Dieser Neubau soll ggfs. durch einen dritten Betreiber bewirtschaftet werden können. Dabei sind weitere Sonderformen des Wohnens, z. B. studentisches Wohnen möglich."

 

3. "In einer weiteren Stufe nnen bei Bedarf weitere Neubauflächen geschaffen werden, die den Sozialträgern zur Erweiterung Ihrer Angebote zur Verfügung stehen sollen. Hierbei wäre eine bauliche Ausbildung der Ecksituation Schleiermacherstraße und der Promenade in Verlängerung der Fürbringerstraße sinnvoll. Dieser würde dann das heutige Spielplatzgrundstück überbauen.

 

  1. Wohin wird der Spielplatz aus welchem Grund verlagert?

 

Zur Planung für den ca. 800m² großen Spielplatz gibt es im Vorbescheidsantrag einen Lageplan, der einen Grundstückstausch voraussetzt.

Das neue Spielplatzgrundstück liegt östlich vom heutigen in qualitativ in besserer Lage mit direktem Anschluss an die Promenade bzw.  auch zur Schleiermacherstraße. Die Grundstücksneubildung für den Spielplatz sowie einen Grundstückstausch wurden intensiv mit  dem zuständigen Grünflächenamt abgestimmt.

 

Nachfragen:

 

  1. Warum wurde der Standort des Spielplatzes nicht baurechtlich gesichert?

 

Eine baurechtliche Sicherung ist nicht notwendig, da das Grundstück dem Bezirksamt gehört. Die Neuanlage des Spielplatzes  sowie eine neue Grundstücksbildung erfolgte in enger Abstimmung mit dem zuständigen Gnflächenamt. Der neue Standort  weist gegenüber dem heutigen mehr Vorteile und eine bessere Lage auf. Ansonsten hätte es keinen Anlass zur Verlagerung  gegeben.

 

  1. Wann ist mit der Schließung des aktuellen Spielplatzes, wann mit der Eröffnung des neuen zu rechnen?

 

Wann der Spielplatz verlagert wird, hängt vom städtebaulichen und bauaufsichtlichen Verfahren ab. Dazu kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Angabe gemacht werden, da es sich zunächst um perspektivische Entwicklungsszenarien handelt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Hans Panhoff

Bezirksstadtrat

 

 
 

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