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Drucksache - DS/1558/IV
Ich frage das Bezirksamt:
Nachfragen:
- Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg 02.2015 Abt. Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport Bezirksstadtrat
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt,
Da noch kein Konzept zur Inklusion vorliegt, können die Fragen nicht beantwortet werden.
Laut der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, hier Schulaufsicht, stellt sich die Zumessung der Mittel für Inklusion (im Zumessungsverfahren) wie folgt dar:
Grundlage der Entscheidung, wie viele Stunden (und damit Lehrerstellen) einer Schule für sonderpädagogische Förderung zugewiesen werden, sind noch immer die "Verwaltungsvorschriften für die Zumessung von Lehrkräften an öffentlichen Berliner Schulen", die jährlich neu erstellt werden.
Dort werden in Anlage 2 die "VZEs"(Vollzeiteinheiten), die für sonderpädagogische Integration insgesamt zur Verfügung stehen, ausgewiesen.
Jede Region bekommt ausgehend von den Gesamt - VZEs für Integration eine Anzahl an VZEs und damit sonderpädagogischen Förderstunden zugewiesen, die in schulaufsichtlicher Verantwortung verteilt werden müssen.
Die genaue Anzahl der Stunden pro Schule richtet sich dann nach der Anzahl der Schüler/innen in den drei Förderschwerpunktgruppen, die verschiedene Schweregrade beschreiben.
Für Schüler/innen der Fördergruppe 1 (Förderschwerpunkte Sprache, Lernen, emotional-soziale Entwicklung, Sehbehinderung, Hörbehinderung/ Schwerhörigkeit, körperliche und motorische Entwicklung) werden Grundschulen 1,5 bis 2,5 Stunden pro Kind zugewiesen, Schulen der Sek I und II 2,0 bis 3,0 Stunden.
Für Schüler/innen der Fördergruppe 3 (Blinde, Geistige Entwicklung, Autistische Behinderung) werden einheitlich 8 Stunden zugewiesen.
Außerdem erhält jede Grundschule 4 Stunden für sonderpädagogische Förderung für jede Lerngruppe der Schulanfangsphase.
Nachfragen
Derzeit findet entsprechend der Zumessungsrichtlinien die Finanzierung der sonderpädagogischen Förderung über die Zuweisung von Stunden an die betroffenen Schulen statt.
Entsprechend der letzten Unterrichtsausfallstatistik (Schuljahr 2013/14) ist zugunsten von Vertretungsunterricht folgender Anteil an Teilungs- und Integrationsstunden in den öffentlichen allgemeinbildenden Schulen in F-K. Ausgefallen (in Prozent zur Gesamtstundenzahl):
Grundschulen: 7,7 %, ISS: 4,6 %, Förderzentren: 8,4 %, Gymnasien: 0,8 %.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Beckers
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