Drucksache - DS/1143/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Begründung:
Aktuell finden hinter verschlossenen Türen Verhandlungen zwischen der EU und den USA statt, mit dem Ziel, ein "Transatlantisches Freihandelsabkommen" abzuschließen. Offiziell ist das Verhandlungsmandat der EU für TTIP zwar nicht bekannt, tatsächlich aber kursiert das Dokument, in dem Art und Umfang dieses umfassenden Handels- und Investitionsabkommens festgelegt ist, im Internet.
(http://netzfrauen.org/2014/03/07/gruene-leaken-geheimes-ttip-mandat/)
Verschiedene Kommunen und kommunale Spitzenverbände (u.a. der bayerische Städtetag) haben bereits Beschlüsse gefasst, die sich ablehnend positionieren oder haben entsprechende Anträge in der Beratung. Öffentlich geäußert hat sich etwa der Präsident des Bayerischen Städtetages, der Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg, Dr. Ulrich Maly (SPD):
"Die EU-Kommission könnte in Zukunft mit Hinweis auf internationale Abkommen eine Liberalisierung öffentlicher Dienstleistungen in Europa durchsetzen..."
Und weiter: "Es ist fraglich, ob dies tatsächlich die Interessen der kommunalen Selbstverwaltung in Deutschland ausreichend schützen kann. Die Verhandlungen laufen hinter verschlossenen Türen, die Kommunen stehen ebenso draußen vor der Tür wie die europäische Bürgerschaft." (Quelle: http://www.bay-staedtetag.de/index.php?id=9511%2C133)
Neben der Intransparenz und der Befürchtung vor weiteren Privatisierungen und Liberalisierungen zum Nachteil der Bürger*innen, wie sie von verschiedenen globalisierungskritischen Netzwerken und Organisationen, wie bspw. ATTAC geäußert werden ((siehe hierzu u.a.:
https://www.attac.de/kampagnen/freihandelsfalle-ttip/unterschreiben/ - zum Zeitpunkt des Schreibens dieses Antrages von 50.000 Menschen unterzeichnet!) und
(https://www.campact.de/ttip/appell/teilnehmen/?gclid=CPe9kria4L0CFY3HtAod5TIAUg - Ebenfalls zum Zeitpunkt des Antrages von einer halben Millionen Menschen gezeichnet!))
ist ein weiterer Kritikpunkt an dem derzeit bekannten Verhandlungsstand vom vorrangigen Interesse für die öffentliche Hand: Der sog. "Investor*innenschutz", ein Sonder-Klagerecht für Unternehmen. Demnach soll für ausländische Konzerne die Möglichkeit geschaffen werden, vor Schiedsstellen gegen Staaten klagen zu können, wenn Gesetzesänderungen ihre Investitionstätigkeiten oder Gewinnerwartungen einschränken. Dadurch wird ein zweites völlig intransparentes Rechtssystem geschaffen und die gängigen Rechtswege werden ausgehebelt. In der Konsequenz steht zu befürchten, dass Staaten künftig lieber auf Verbesserungen im Verbraucherschutz, bei Sozialstandards oder im Umweltbereich verzichten, als sich mit transnationalen Großkonzernen anzulegen.
ATTAC nennt die Klage des schwedischen Vattenfall-Konzerns - nach dem Atomausstieg klagt der Energiekonzern vor einer internationalen Schiedsstelle auf 3,7 Mrd. Euro Schadensersatz - als Beispiel für eine solche undemokratische Praxis.
Auch in den weitaus überschaubareren kommunalen Zusammenhängen ist nicht auszudenken, was eine derartige Praxis für etwa die Stadtplanung bedeuten würde.
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