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Drucksache - DS/0746/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, für das Areal des "Riehmers Hofgarten" umgehend die entsprechenden Schritte einzuleiten, damit dieser Teilraum als "soziales Erhaltungsgebiet" gemäß § 172 (1) Nr. 2 BauGB ausgewiesen werden kann ("Milieuschutz"). Das Gebiet soll als räumliche Ergänzung einem der beiden benachbarten Erhaltungsrechtsgebiete zugeordnet werden.
Begründung:
Insbesondere nach Eigentümerwechseln wird erkennbar, dass im "Riehmers Hofgarten" durch Modernisierungen und den geplanten Umwandlungen der Mietwohnungen in Eigentumswohnungen die vorhandene Zusammensetzung der dortigen Wohnbevölkerung negativ verändert wird. Das Areal besitzt noch Aufwertungspotenzial, steht durch seine Lage weiterhin unter Aufwertungsdruck und lässt ein erhebliches Verdrängungspotenzial erkennen. Insbesondere sollte auch dieses Gebiet als zukünftiges Erhaltungsrechtsgebiet die Voraussetzungen für die Anwendung der geplanten "Umwandlungsverordnung" gemäß § 172 BauGB erfüllen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, für das Areal des "Riehmers Hofgarten" umgehend die entsprechenden Schritte einzuleiten, damit dieser Teilraum als "soziales Erhaltungsgebiet" gemäß § 172 (1) Nr. 2 BauGB ausgewiesen werden kann ("Milieuschutz"). Das Gebiet soll als räumliche Ergänzung einem der beiden benachbarten Erhaltungsrechtsgebiete zugeordnet werden.
BVV 17.12.2014 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiermanagement, Mieten
StadtQM 07.01.2015 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 28.01.2015 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
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