Drucksache - DS/0746/IV  

 
 
Betreff: Mietwohnungen in Riehmers Hofgarten erhalten - Umwandlung in Eigentumswohnungen verhindern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenVorsteherin
Verfasser:Schwarze, JulianJaath, Kristine
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragBeschluss
   Beteiligt:SPD
   DIE LINKE
   PIRATEN
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
15.05.2013 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
17.12.2014 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten Vorberatung
07.01.2015 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
28.01.2015 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
VzK_Mietwohnungen in Rhiemers Hofgarten  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, für das Areal des "Riehmers Hofgarten" umgehend die entsprechenden Schritte einzuleiten, damit dieser Teilraum als "soziales Erhaltungsgebiet" gemäß § 172 (1) Nr. 2 BauGB ausgewiesen werden kann ("Milieuschutz"). Das Gebiet soll als räumliche Ergänzung einem der beiden benachbarten Erhaltungsrechtsgebiete zugeordnet werden.

 

Begründung:

 

Insbesondere nach Eigentümerwechseln wird erkennbar, dass im "Riehmers Hofgarten" durch Modernisierungen und den geplanten Umwandlungen der Mietwohnungen in Eigentumswohnungen die vorhandene Zusammensetzung der dortigen Wohnbevölkerung negativ verändert wird. Das Areal besitzt noch Aufwertungspotenzial, steht durch seine Lage weiterhin unter Aufwertungsdruck und lässt ein erhebliches Verdrängungspotenzial erkennen. Insbesondere sollte auch dieses Gebiet als zukünftiges Erhaltungsrechtsgebiet die Voraussetzungen für die Anwendung der geplanten "Umwandlungsverordnung" gemäß § 172 BauGB erfüllen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, für das Areal des "Riehmers Hofgarten" umgehend die entsprechenden Schritte einzuleiten, damit dieser Teilraum als "soziales Erhaltungsgebiet" gemäß § 172 (1) Nr. 2 BauGB ausgewiesen werden kann ("Milieuschutz"). Das Gebiet soll als räumliche Ergänzung einem der beiden benachbarten Erhaltungsrechtsgebiete zugeordnet werden.

 

 

BVV 17.12.2014

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiermanagement, Mieten

 

 

StadtQM 07.01.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 28.01.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 
 

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