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Drucksache - DS/0001-02/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
§ 15 Absatz 5 Satz 4 der vorläufigen Geschäftsordnung wird wie folgt geändert:
„Sie werden von den Fraktionen vorgeschlagen und spiegeln in der Summe aller Bürgerdeputierten die in Ausschüssen mitwirken sollen die Stärke- und Mehrheitsverhältnisse im Plenum wider.“
Begründung: Der in der alten Fassung nachstehende Satz „Sie (die Bürgerdeputierten) werden von den Fraktionen nach dem Höchstzahlverfahren (d’Hondt) vorgeschlagen“, führt dazu, dass bei seiner bisherigen Anwendung eine Widerspiegelung der Stärke- und Mehrheitsverhältnisse des Plenums in den Ausschüssen nicht gewährleistet ist. Das sehen aber sowohl die Gesetzgebung als auch weitere Regelungen dieser Geschäftsordnung vor. Des Weiteren wird kleineren Fraktionen in der bisherigen Anwendung ein Vorschlagsrecht nicht gewährt. Diese sind dadurch zweifach benachteiligt, da Ihnen durch die kleine Mitgliederstärke und der fehlenden Möglichkeit der Hinzuwahl von Bürgerdeputierten die Mitarbeit in allen Fachausschüssen erheblich erschwert wird.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
§ 15 Absatz 5 Satz 4 der vorläufigen Geschäftsordnung wird wie folgt geändert:
„Sie werden von den Fraktionen vorgeschlagen und spiegeln in der Summe aller Bürgerdeputierten die in Ausschüssen mitwirken sollen die Stärke- und Mehrheitsverhältnisse im Plenum wider.“
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