Drucksache - DS/1642/II
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das
Bezirksamt wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass in der Dresdener Str.
(zwischen Kottbusser Tor und Oranienplatz) eine Spielstraße eingerichtet wird.
Die
DS 1642/II wird in die Ausschüsse für Umwelt und Verkehr sowie Personal,
Haushalt und Investitionen (Federführung) verwiesen. Das
Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, welche Finanzierungsmöglichkeiten für
eine Errichtung der Dresdner Straße als Spielstraße zur Verfügung stehen
könnten. Beschlussempfehlung
aus dem Ausschuss für Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen Das
Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, welche Finanzierungsmöglichkeiten für
eine Errichtung der Dresdener Straße als Spielstraße zur Verfügung stehen
könnten. Der BVV
ist bis zur Novembersitzung 2005 zu berichten. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Der
Antrag DS/1642/II wird bestätigt. Das
Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, welche Finanzierungsmöglichkeiten für
eine Errichtung der Dresdner Straße als Spielstraße zur Verfügung stehen
könnten. Beschlussempfehlung
aus dem Ausschuss für Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen Das
Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, welche Finanzierungsmöglichkeiten für
eine Errichtung der Dresdener Straße als Spielstraße zur Verfügung stehen
könnten. Der BVV
ist bis zur Novembersitzung 2005 zu berichten. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Vorlage des Bezirksamtes – DS/1642/II – wird zur Kenntnis genommen. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Wird
überwiesen in die Ausschüsse Umwelt und Verkehr sowie Personal, Haushalt, Investition
(ff). Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Vorlage des Bezirksamtes - DS/1642/II - wird nicht zur Kenntnis
genommen. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Drucksache wird in den Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen zurücküberwiesen. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. |
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