Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken:
Auszug - Aktivitäten in Milieuschutzgebieten hier: Görlitzer Str. 45, Zeughofstr. 20, Taborstr. 7/Wrangelstr. 67-67a, Gubener Str. 11
Dem Ausschuss liegen zu den einzelnen Objekten diverse Schreiben von Bewohner*innen vor.
Görlitzer Str. 45 BezStR Herr Panhoff berichtet, dass am 30.06., 02.07. und 06.07. Begehungen bei Mietern stattgefunden haben. Im Ergebnis werden die Änderungen bzw. Abweichungen von den Grundrissen als eher geringfügig eingeschätzt. Ein Gast führt aus, dass der Einbau von Einbauküchen, die zwar kostenlos zur Verfügung gestellt werden, dennoch eine verdeckte Wohnwertsteigerung zur Folge hätten.
Auf die grundsätzliche Frage, welche Modernisierung durch den Milieuschutz verhindert werden könne, führt BezStR Herr Panhoff aus: überzogene bauliche Maßnahmen, die dazu führen, dass die Mieter sich die Miete nicht mehr leisten können, seien nicht zulässig. Der Milieuschutz sei jedoch kein Individualschutz. Grundrissänderungen und Wohnungszusammenlegungen würden restriktiv behandelt. Ebenso sei eine Umwandlung in Gewerbe nicht zulässig. Auf Nachfrage:
Der Milieuschutz werde gezielt unterlaufen und die Politik zur Handlung aufgefordert! so ein Gast.
BezStR Herr Panhoff erklärt, Detailfragen nicht öffentlich zu diskutieren und bietet für die Klärung einen Termin in der Bauaufsicht an.
Zeughofstr. 20 BezStR Herr Panhoff erklärt, dass auch hier für eine detaillierte Bewertung ein Termin in der Bauaufsicht gemacht werden solle. Ein Gast berichtet, dass die Bauaufsicht heute mit dem Architekten und dem Bauherrn vor Ort waren. Die Mieter seinen nicht beteiligt gewesen!
BezStR Herr Panhoff regt an, ggf. eine Anhörung in Form einer Fachveranstaltung mit den entsprechenden Fachleuten zu machen. Der Ausschuss nimmt die Anregung auf und merkt für eine der Sitzungen im Herbst einen TOP "Möglichkeiten des Milieuschutzes. Wie mit Fragen, Anregungen und Beschwerden aus der Bevölkerung umgehen?" auf.
Taborstr. 7 BezStR Herr Panhoff berichtet, dass Anträge auf Umwandlung beim Grundbuchamt gestellt würden. Bauanträge lägen nicht vor. Auf Nachfrage werde beim Grundbuchamt nachgefragt, was genau in den Anträgen stehe und im Nachgang schriftlich beantwortet.
Gubener Str. 11 BezStR Herr Panhoff berichtet, dass die Anlage bekannt und das Bezirksamt "dran" sei. Diese Anlage sei initiativ für den Aufstellungsbeschluss Milieuschutz.
Kleiner Horrorladen Das Bezirksamt werde sich an den Vermieter wenden. Die Einrichtung einer Gaststätte sei an diesem Ort nicht ohne weiteres möglich!
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
- Tel.: (030) 90298-0
Postanschrift
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin