Beschluss "Bebauungsplan 2-35a VE für das Grundstück Köpenicker Straße 14 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg"

Beschluss zur BA-Vorlage-Nr.: V/ 926/ 21

Abteilung Bauen, Planen und Facility Management

Das Bezirksamt beschließt:

  1. Die Abwägung und das Ergebnis der erneuten eingeschränkten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB
  1. Den geänderten Entwurf des Bebauungsplans (vorhabenbezogener Bebauungsplan, aufgestellt am 21. Januar 2019, mit einem Deckblatt vom 12. Mai 2021) einschließlich seiner Begründung sowie den geänderten Vorhaben- und Erschließungsplan
  1. Den geänderten Entwurf der Rechtsverordnung
  1. Die beigefügte Vorlage zur Kenntnisnahme wird bei der Bezirksverordnetenversammlung eingebracht.
  1. Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Bauen, Planen und Facility Management beauftragt.

Begründung, Rechtsgrundlage und haushaltsmäßige Auswirkungen und / oder Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung sind der o. g. Vorlage zu entnehmen.

Knut Mildner-Spindler, Stellv. Bezirksbürgermeister
Florian Schmidt, Bezirksstadtrat

Beschluss zur BA-Vorlage Nr.: V/ 926/ 21

  • Bebauungsplan 2-35a VE für das Grundstück Köpenicker Straße 14 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg

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